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So setzt die Barmenia Nachhaltigkeit um

Nachhaltiges wirtschaftliches Handeln, soziale Verantwortung und Umweltbewusstsein sind in der Unternehmenskultur der Barmenia verankert.

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung

Informationen nach der Offenlegungs-Verordnung (Transparenz-Verordnung)

Mit dieser Seite kommt die Barmenia den Pflichten aus der "VERORDNUNG (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor" zur Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsinformationen auf Unternehmensebene im Internet nach.

Nachhaltig aus Überzeugung

Nachhaltiges wirtschaftliches Handeln, soziale Verantwortung und Umweltbewusstsein sind in der Unternehmenskultur der Barmenia fest verankert. Die Auswirkungen möglicher Nachhaltigkeitsrisiken auf das gesamte Unternehmen werden regelmäßig überprüft. Dazu gehört für die Barmenia auch, dass das Geld der Kunden verantwortungsvoll und werteorientiert investiert wird.

Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen (Art. 3)

Aus Sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sind alle Nachhaltigkeitsrisiken hinsichtlich Umwelt, Soziales und Unternehmensführung zu berücksichtigen, die sich aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen ableiten lassen.

Die Barmenia verfügt über ein gut funktionierendes und organisiertes Risikomanagementsystem, das eine risikoorientierte Steuerung des Unternehmens gewährleistet. Das Risikomanagementsystem identifiziert, bewertet, überwacht, steuert und berichtet aussagefähig über Risiken, denen das Unternehmen tatsächlich oder möglicherweise ausgesetzt ist.

Im Rahmen der regelmäßigen Risikoinventur werden alle tatsächlichen und potenziellen Risiken ganzheitlich erfasst. Dabei werden Nachhaltigkeitsrisiken nicht isoliert betrachtet, sondern als Bestandteil des jeweiligen Risikos verstanden. Hierbei folgt die Barmenia der Empfehlung der BaFin. Des Weiteren fördert das Risikomanagement durch die regelmäßigen Abfragen in den Fachbereichen die aktive Auseinandersetzung mit Nachhaltigkeitsrisiken und unterstützt somit den Aspekt der Nachhaltigkeit als Bestandteil der Risikokultur der Barmenia.

Die Beachtung von Nachhaltigkeitsrisiken ist bei der Barmenia eine gesamtunternehmerische Aufgabe. Die Barmenia prüft laufend die Auswirkungen ihrer strategischen oder operativen Entscheidungen auf deren Nachhaltigkeit. In der Kapitalanlage werden Nachhaltigkeitsrisiken seit der Bekennung zu den Grundsätzen für verantwortungsvolles Investieren der Vereinten Nationen (engl. Principles for Responsible Investments, kurz PRI) im Jahre 2014 explizit adressiert.

Vorfälle bei einzelnen Emittenten werden im Hinblick auf ihre finanziellen Auswirkungen und Risiken untersucht. Die Einbeziehung der Nachhaltigkeitsprinzipien in den Investmentprozess schützt damit insbesondere vor finanziellen Risiken (bspw. Schadenersatzzahlungen bei Nichteinhaltung von Umweltstandards oder Korruption), die sich in Aktien- und Rentenkursen widerspiegeln. Insofern wird hierdurch auch eine langfristig orientierte und nachhaltige Rendite sichergestellt. Zusätzlich werden Investitionen in Geschäftsmodelle, die sich negativ auf die Gesundheit auswirken, gemieden.

Im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss der Barmenia und Gothaer Unternehmen wurden ausgewählte soziale und ökologische Merkmale in den Sicherungsvermögen der Gothaer Lebensversicherung AG sowie der Barmenia Lebensversicherung a. G. geändert, um einen einheitlichen Nachhaltigkeitsansatz sicherzustellen. Auf alles Weitere wird unter Artikel 4 und 10 verwiesen.

Die Barmenia Krankenversicherung AG übernimmt die Finanzberatung für die Produkte der Gothaer Lebensversicherung AG und veröffentlicht eine Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung. Die im Beratungsgespräch festgelegten Nachhaltigkeitspräferenzen werden bei der Produktauswahl beachtet.

Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4)

gültig ab 16.09.2024

Die Erfüllung der Verträge der BarmeniaGothaer-Kunden hat oberste Priorität. Die Auswirkungen möglicher Nachhaltigkeitsrisiken auf das gesamte Unternehmen werden regelmäßig überprüft. Dazu gehört für die BarmeniaGothaer auch, dass das Geld der Kunden verantwortungsvoll investiert wird.

Seit dem Jahr 2014 bekennt sich die Barmenia-Gruppe zu den Grundsätzen für verantwortungsvolles Investieren der Vereinten Nationen (engl. Principles for Responsible Investments, kurz PRI). Auch die Gothaer-Gruppe hat diese Grundsätze anerkannt. Damit verpflichtet sich die BarmeniaGothaer, Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsaspekte bei Investitionsentscheidungen zu beachten. Folgende Ausschlusskriterien gelten für alle Assets im Direktbestand, in den Spezialfondsmandaten Aktien und Corporates, für die Alternative Investments sowie für neue Mieter*innen unserer Gebäude:

Ausschlusskriterien der BarmeniaGothaer

Unternehmen

  • Verstoß gegen ein oder mehrere der zehn Prinzipien des UN GLOBAL COMPACT
  • Verstoß gegen OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
  • Verstoß gegen UN Guiding Principles on Business and Human Rights
  • Verstoß gegen Kernarbeitsnormen der International Labor Organization
  • Herstellung von oder Handel mit geächteten Waffen (Streubomben, Landminen etc.) sowie von wesentlichen Bestandteilen davon
  • Herstellung von Atomwaffen oder von wesentlichen Bestandteilen davon
  • Herstellung von konventionellen Waffen oder von wesentlichen Bestandteilen davon (außer Unternehmen mit Sitz in der EU oder in den USA)
  • Herstellung von Bioziden, die sich besonders negativ auf die Biodiversität auswirken
  • Förderung von Kraftwerkskohle (Anteil am Gesamtumsatz mehr als 5 %) oder Vorhalten von Kohlereserven größer 1 Mrd. Tonnen
  • Verstromung von Kraftwerkskohle (Anteil am Gesamtumsatz von mehr als 15 % für Unternehmen mit Sitz in EU und OECD-Ländern bzw. 20 % für Unternehmen mit Sitz in allen anderen Ländern)
  • Förderung von arktischem Öl und Gas (Anteil am Gesamtumsatz von jeweils mehr als 5 %)
  • Umsatz > 5 % Ölsande
  • Umsatz > 5 % Ölschiefer
  • Umsatz > 5 % bei Tabakproduzenten, Tabakwarenlieferanten, Tabakhändlern
  • Öl- oder Gas-Unternehmen mit Sitz in den EU- und OECD-Ländern mit Expansionsplänen zur Erschließung neuer Öl- oder Gasfelder, die noch kein Net-Zero Ziel gesetzt haben
  • Unternehmen mit Sitz in Russland oder Belarus

Staaten

  • Staatsanleihen und staatsnahe Emittenten mit gravierenden Einschränkungen von politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten (Status „Not Free“ bei Freedom House Index)
  • Anwendung des Gothaer-Nachhaltigkeitskonzepts für Staaten unter Einbeziehung der wichtigsten Nachhaltigkeitskriterien wie bspw. Klimaschutz, Kinderarbeit, Rechtsstaatlichkeit
  • Staaten, die nach dem Gothaer Staaten-Index mit der Note 5 bewertet wurden, sind nicht investierbar, Staaten mit der Note 4 bedürfen einer tiefergehenden Nachhaltigkeitsanalyse und einer Begründung, warum eine Investition erfolgen soll

Diese Kriterien hat der BarmeniaGothaer Konzern als die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen definiert. Die Einhaltung wird mindestens monatlich überwacht. Bei Verstoß gegen eines der Kriterien werden die Portfoliopositionen in Abhängigkeit ihrer Veräußerbarkeit innerhalb von 3 bis max. 12 Monaten* interessewahrend liquidiert. Durch diese Maßnahmen werden wesentliche negative Auswirkungen auf die Rendite durch Materialisierung von ESG-Risiken minimiert.

Der BarmeniaGothaer Konzern verfolgt als Mitglied der Net-Zero Asset Owner Alliance das ökologische Ziel der Reduzierung des mit der Investitionstätigkeit verbundenen CO2-Ausstoßes und bekennt sich zudem zum Klimaschutzabkommen von Paris.

Die Definition nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten und somit die Klassifizierung des BarmeniaGothaer-Portfolios kann sich im Zeitablauf ändern. Der BarmeniaGothaer Konzern handelt vorausschauend und verantwortungsvoll, den Beitrag zu den beworbenen Umweltzielen sowie die Vermeidung erheblicher Nachteile zu quantifizieren sowie eine lückenlose historische Datenbasis aufzubauen.

*Ausnahme: Rückführung der Bestands-Investments nach Anpassung der Kriterien für den BarmeniaGothaer Konzern über max. 5 Jahre (Beginn: 16.09.24)

zu den Nachhaltigkeitsberichten

Der BarmeniaGothaer-Konzern bekennt sich zur Nachhaltigkeitspositionierung des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV)

Das Präsidium des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat ein Positionspapier verabschiedet, mit dem sich die Assekuranz zum nachhaltigen Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft verpflichtet. Die Nachhaltigkeitspositionierung der deutschen Versicherer wurde am 22. Januar 2021 veröffentlicht.

Der BarmeniaGothaer Konzern bekennt sich ausdrücklich zur Nachhaltigkeitspositionierung des GDV.

Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmen
PAI Statement (Principal Adverse Impact)

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für die Barmenia Lebensversicherung a.G. gemäß Art. 4 OffVO als Finanzmarktteilnehmer

Barmenia Krankenversicherung AG als Finanzberater (Stand 16.09.2024)

Die Barmenia Krankenversicherung AG übernimmt die Finanzberatung für die Produkte der Gothaer Lebensversicherung AG und veröffentlicht gemäß Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2019/2088 eine Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung.

Der Versicherungsberatung durch die Barmenia Krankenversicherung AG ist der Produktauswahl- und Prüfprozess der Gothaer Lebensversicherung AG vorangestellt. Da nur eine bedarfsgerechte und fundierte Beratung zu zufriedenen Kunden führt, steht den Beratern ein umfangreiches Schulungsangebot zum Thema Nachhaltigkeit in der Beratung zur Verfügung.

Im Beratungsgespräch fragt der Berater die Nachhaltigkeitspräferenzen seiner Kunden ab und stellt fest, welchen Nachhaltigkeitsbeitrag die Fondsauswahl der Kunden leisten soll. Bei Interesse an Nachhaltigkeit, können die Kunden folgende Kriterien festlegen:

  • Mindestanteil an ökologisch nachhaltigen Investitionen gemäß Taxonomieverordnung
  • Mindestanteil an allgemein nachhaltigen Investitionen sowie Einstufung gemäß Offenlegungsverordnung
  • Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI) sowie weiterer Ausschlüsse

Die im Beratungsgespräch festgelegten Nachhaltigkeitspräferenzen werden bei der Produktauswahl beachtet.

Die Barmenia Krankenversicherung AG (LEI: 529900GNCLVFB59J5V75) berücksichtigt zusätzlich die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI). Dabei blickt die Barmenia-Gruppe auf eine lange Historie zurück. Bereits 2014 wurde durch den Vorstand ein schriftliches Bekenntnis zu den UNPRI (United Nations Principles for Responsible Investment) abgegeben.

Nachhaltig aus Überzeugung: Nachhaltiges wirtschaftliches Handeln, soziale Verantwortung und Umweltbewusstsein sind in der Unternehmenskultur der BarmeniaGothaer fest verankert. Mit der Nachhaltigkeitspositionierung verpflichtet sich die BarmeniaGothaer, die Kundenbeiträge verantwortungsvoll und werteorientiert zu investieren. Dabei verfolgt die BarmeniaGothaer einen ganzheitlichen ESG-Ansatz. Risiken, die aus nicht-nachhaltigen Geschäftsmodellen bzw. Unternehmenspraktiken resultieren, sollen minimiert werden. Dafür hat die BarmeniaGothaer für jede Anlageklasse eine eigene ESG-Strategie entwickelt und Kriterien festgelegt, nach denen sie steuert. Die wichtigsten PAI werden jeweils durch eine Nachhaltigkeitsanalyse berücksichtigt. Dabei wird überprüft, inwieweit Investitionen negative Auswirkungen auf die Ausprägungen der PAI haben können. Wesentliches Instrument sind dabei die übergreifenden umfangreichen Ausschlusslisten hinsichtlich kontroverser Sektoren. Die Berücksichtigung von Menschen- und Arbeitsrechten sowie der Verzicht auf Investitionen im Bereich kontroverser Waffen sind für die Barmenia bereits seit 2015 selbstverständlich, die Einhaltung des UNGC wird seit 2019 umgesetzt.

Für das Jahr 2022 hat die Barmenia für die Barmenia Krankenversicherung AG freiwillig eine vollständig berechnete PAI-Erklärung veröffentlicht, um zu verdeutlichen, dass die Barmenia nicht nur für die Barmenia Lebensversicherung a. G., sondern auch für die Barmenia Krankenversicherung AG als Finanzberater die PAI in der Kapitalanlage bei ihren Anlageentscheidungen berücksichtigt. Eine rechtliche Notwendigkeit für diese Veröffentlichung besteht nicht. Um Aufwände für die Vielzahl an Berichterstattungspflichten zu reduzieren, wurde für das Jahr 2023 auf diese freiwillige Berichterstattung verzichtet. Die wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren werden selbstverständlich weiterhin in der Unternehmensgruppe angewendet.

Nachhaltigkeitspositionierung der Deutschen Versicherer im Wortlaut

Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5)


Die Relation von fester und variabler Vergütung ist auf den verschiedenen Verantwortungsebenen unterschiedlich. Sie ist jeweils so bemessen, dass sie auf der einen Seite Anreize schafft, aber Risiken vermeidet. Die variable Vergütung resultiert deshalb aus individuellen Zielen, Bereichszielen und Unternehmenszielen. Die Unternehmensziele werden vom Aufsichtsrat festgelegt und gelten für die Vorstände sowie die Verantwortungsebenen 1 und 2. Die individuellen Ziele und Bereichsziele sind aus den strategischen Zielen abgeleitet. Sie werden zwischen Aufsichtsrat und Vorstand, Vorstand und Mitarbeitern der Verantwortungsebene 1 sowie Mitarbeitern der Verantwortungsebene 1 und der Verantwortungsebene 2 vereinbart. Sie stehen deshalb auch im Einklang mit der Geschäfts- und Risikostrategie sowie den Zielen und langfristigen Interessen der Unternehmen.

Der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in das Risikomanagementsystem wird indirekt dadurch Rechnung getragen, dass die variablen Vergütungsbestandteile der Mitglieder des Vorstands Nachhaltigkeitsziele beinhalten, die die Nachhaltigkeitspositionierung umsetzen. Die Nachhaltigkeitspositionierung wiederum dient u. a. auch der Vermeidung der Realisierung von Nachhaltigkeitsrisiken.

Die Vergütungspolitik mit Berater*innen ist vertraglich so gestaltet, dass das Kund*inneninteresse berücksichtigt und bedarfsgerecht beraten wird. Bei der Vergütung für die Vermittlung von Nachhaltigkeitsprodukten und konventionellen Finanzprodukten werden keine Unterschiede gemacht.

Informationen zur Nachhaltigkeit dieses Finanzproduktes

Bei den indexgebundenen Renten, den fondsgebundenen Renten und der sofort beginnenden Rente der Barmenia Lebensversicherung a. G. werden vorvertragliche Informationen zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken, zu ökologischen oder sozialen Merkmalen sowie zu nachhaltigen Investitionen gegeben.

Rentenversicherungen

Informationen zu verantwortungsvollen Fonds

Machen Sie sich hier einen Überblick über unsere verantwortungsvollen Fonds.

Verantwortungsvolle Fonds

Artikel 8: Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in vorvertraglichen Informationen

Vorvertragliche Informationen für die in Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088 genannten Finanzprodukte (Sicherungsvermögen)

Artikel 10: Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und bei nachhaltigen Investitionen auf Internetseiten

Offenlegung von Produktinformationen für Finanzprodukte gemäß Artikel 8 auf der Internetseite (Sicherungsvermögen)

Artikel 11: Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und bei nachhaltigen Investitionen in regelmäßigen Berichten

Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (Sicherungsvermögen)

Artikel 12: Überprüfung der Informationen (Zeitplan)

Zeitplan der Umsetzung in den Kapitalanlagen

25.09.2024: Durch den Zusammenschluss der Barmenia Versicherungsgruppe mit der Gothaer Versicherungsgruppe wurden die Nachhaltigkeitsstrategien und Ausschlusskriterien der Kapitalanlagen beider Häuser mit Wirkung 16.09.2024 angepasst und harmonisiert. Die neuen Kriterien sind unter Artikel 4 beschrieben.

30.06.2024: Aktualisierung zu Artikel 4 zur Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmen - PAI-Statement

25.09.2024: Textliche Anpassung aufgrund des Zusammenschlusses der Barmenia und der Gothaer

  • Im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss der Barmenia und Gothaer Unternehmen wurden ausgewählte soziale und ökologische Merkmale in den Sicherungsvermögen der Gothaer Lebensversicherung AG sowie der Barmenia Lebensversicherung a. G. geändert, um einen einheitlichen Nachhaltigkeitsansatz sicherzustellen. Auf alles Weitere wird unter Artikel 4 und 10 verwiesen.

    Die Barmenia Krankenversicherung AG übernimmt die Finanzberatung für die Produkte der Gothaer Lebensversicherung AG und veröffentlicht eine Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung. Die im Beratungsgespräch festgelegten Nachhaltigkeitspräferenzen werden bei der Produktauswahl beachtet.

15.11.2023: Textliche Ergänzung zwecks Klarstellung zu den Rollen der Barmenia Lebensversicherung a. G. als Finanzmarktteilnehmer und der Barmenia Krankenversicherung AG als Finanzberatung

  • Die Barmenia Lebensversicherung a. G. als Finanzmarktteilnehmer berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Die Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsprozessen sind insbesondere unter Artikel 4 und 10 näher beschrieben.

    Die Barmenia Krankenversicherung AG übernimmt die Finanzberatung für die Produkte der Barmenia Lebensversicherung a. G. und veröffentlicht eine Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung. Die im Beratungsgespräch festgelegten Nachhaltigkeitspräferenzen werden bei der Produktauswahl beachtet.

    Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung

16.09.2024: Aktualisierung zu Artikel 8 Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in vorvertraglichen Informationen

16.09.2024: Aktualisierung zu Artikel 10 Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und bei nachhaltigen Investitionen auf Internetseiten

Hinweise zur Transparenz

Die Weiterentwicklung des Nachhaltigkeitsengagements der Barmenia finden Sie im Detail auf der Internetseite:

www.nachhaltige.versicherung

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