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Barmenia Kundenberatung

Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Rückruf, wir beraten Sie gerne auch telefonisch.

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Herzlich Willkommen in Ihrer privaten Krankenvollversicherung

Damit Sie einfach in Ihre neue Versicherungswelt bei der Barmenia starten können, finden Sie hier Antworten auf mögliche Fragen.

Schauen Sie sich in Ruhe um. Haben Sie noch Fragen? Dann melden Sie sich einfach – die Barmenia ist gerne für Sie da.

Bescheinigungen

Ihre Bescheinigungen erhalten Sie mit dem Versicherungsschein. Sie finden alle Dokumente zu Ihrem Vertrag auch in der Postbox Ihrer BarmeniaApp.

Arbeitnehmer

Bitte legen Sie die Arbeitgeber- und Steuerbescheinigung Ihrem Arbeitgeber vor.

Beihilfe

Bitte legen Sie die Steuerbescheinigung und die Bescheinigung über die prozentuale Höhe Ihrer Absicherung (Quotenbescheinigung) der Beihilfe vor.

Beitragsbescheinigung

Zur Vorlage beim Finanzamt, erhält jede Person mit einer Krankenvollversicherung im Februar des Folgejahres eine Bescheinigung.

Versicherungskarte

Ihre Versicherungskarte erhalten Sie drei Wochen nach Beginn Ihres Vertrages.

Gehen Sie vorher in die Arztpraxis?

Als privat versicherte Person können Sie sogar ganz ohne Versicherungskarte eine Arztpraxis aufsuchen.

Die Karte ist für einen Aufenthalt im Krankenhaus hilfreich.

Rechnung einreichen

Nach einer Behandlung erhalten Sie die Rechnung. Diese zahlen Sie an den Rechnungsaussteller. Jetzt haben Sie zwei Optionen:

  • Rechnung über die BarmeniaApp einreichen. Das Geld erhalten Sie auf Ihr Konto.

  • Nichts tun – denn häufig ist Ihre Beitragsrückerstattung höher als die Rechnung. Die Beitragsrück-erstattung finden Sie in Ihrer BarmeniaApp.

Mehr Informationen zur Beitragsrückerstattung finden Sie hier.

Wissenswertes

  • Namen der behandelten Person
  • Bezeichnung aller Krankheiten
  • Zeitraum der Behandlung
  • Angabe der einzelnen ärztlichen Leistungen (mit Ziffern der jeweiligen Gebührenordnung)

Sie erhalten das Geld für Leistungen, die über den Selbstbehalt hinausgehen. Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen bekommen Sie ohne Selbstbehalt ersetzt. Die Voraussetzungen und Details dazu finden Sie in Ihrem Vertrag.

Sie erhalten ein ausgedrucktes Rezept von Ihrer Arztpraxis. Geben Sie das Rezept in der Apotheke ab und lassen es dort bedrucken. Das bedruckte Rezept reichen Sie ein. Ein elektronisches Rezept (E-Rezept) gibt es ist in der privaten Krankenversicherung noch nicht.

Möchten Sie dazu beitragen die Kosten für Arzneimittel zu reduzieren? Dann sprechen Sie gerne Ihre Arztpraxis oder Apotheke auf ein Generikum an. Generika sind Nachahmerprodukte, die früher patentgeschützt waren. Da Generika nicht 100 % deckungsgleich zum Originalpräparat sind, besprechen Sie die Möglichkeit bitte mit Ihrer Arztpraxis oder Apotheke.

Im Krankenhaus legen Sie bitte Ihre Versicherungskarte vor. Ihr Vorteil: Die meisten Krankenhäuser rechnen die Kosten direkt mit der Barmenia ab.

Falls Sie eine Krankenhausbehandlung in einer Klinik wünschen in der auch Kuren durchgeführt werden, benötigen Sie vor der Behandlung eine schriftliche Zusage der Barmenia. Um Sie persönlich zu beraten, melden Sie sich bitte vorher.

Haben Sie die Chefarztbehandlung abgesichert? Die Rechnungen erhalten Sie nach Hause. Im Anschluss reichen Sie der Barmenia diese zur Erstattung ein. Das Geld erhalten Sie auf Ihr Konto.

Senden Sie bitte ab einem Betrag von 1.500 EUR den Kostenvoranschlag vor der Behandlung zu. Möchten Sie Ihren Eigenanteil reduzieren? Dann nutzen Sie gerne www.2te-Zahnarztmeinung.de . Mit dem Code „Barmenia1A“ ist der Service sogar kostenlos. Weitere Informationen zu diesem Service finden Sie hier .

BarmeniaApp: Damit geht es am einfachsten. Dadurch sparen Sie nicht nur Zeit, sondern auch das Porto. Sie können die BarmeniaApp kostenlos im App Store bzw. Play Store herunterladen.

E-Mail: leistungsabrechnung@barmenia.de . Bedenken Sie aber bitte, dass die Daten nicht verschlüsselt sind. Deshalb empfehlen wir die BarmeniaApp, mit der Ihre Belege sicher an uns weitergeleitet werden.

Post: Barmenia Krankenversicherung AG, Postfach 10 04 40, 42004 Wuppertal.

Haben Sie eine Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit (Krankentagegeld) vereinbart? Dann melden Sie sich bitte vor dem ersten Leistungstag des vereinbarten Schutzes. Sie erhalten dann einen Vordruck, auf dem die Arztpraxis die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Wenn Sie keine Krankentagegeldversicherung abgesichert haben, brauchen Sie nichts tun.

Beitragsrückerstattung

Holen Sie das Beste für Ihre Gesundheit und Ihren Geldbeutel heraus. Wie das geht? Mit der Möglichkeit der Beitragsrückerstattung:

  • Sammeln Sie gerne Ihre Rechnungen für ein Kalenderjahr
  • Entscheiden Sie am Ende des Jahres, ob Sie Ihre Rechnungen einreichen oder lieber die Beitragsrückerstattung wünschen – denn die kann möglicherweise höher ausfallen als die Summe Ihrer Rechnungen
  • Die Höhe Ihrer Beitragsrückerstattung und alles Wissenswerte finden Sie in Ihrer BarmeniaApp
  • Sie reichen keine Rechnung ein? Dann erhalten Sie ganz automatisch im Oktober des Folgejahres Ihre Beitragsrückerstattung.

Ein Blick lohnt sich
Ihre Gesundheitsservices

Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen. Profitieren Sie als Kunde der Barmenia Krankenversicherung von einem vielfältigen Serviceangebot der Barmenia und ausgezeichneten Partnern.

Über Schwangerschaft, Geburt, psychische Probleme, Rückenschmerzen, Krebsleiden, allgemeine Gesundheitsfragen bis hin zur Pflege... hier finden Sie einen Ansprechpartner und/oder Gesundheitsprogramme, die Ihnen helfen können.

Wir sind für Sie da.

Die BarmeniaApp

Nutzen Sie die praktischen Services der BarmeniaApp:

  • Rechnungen einreichen
  • digitale Postbox
  • alle Verträge auf einem Blick
  • persönliche Daten ändern
  • Schäden melden
  • und vieles mehr!

Persönlich beraten lassen

Damit wir Sie optimal beraten können, haben Sie für Rückfragen folgende Optionen:

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