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Plötzlich alleinerziehend: Was nun auf Sie zukommt und wo Sie Hilfe bekommen

Ob getrennt, geschieden oder verwitwet - plötzlich alleinerziehend zu sein und alles unter einen Hut zu bringen ist nicht einfach. Wie Sie es trotzdem schaffen können, finden Sie hier in unserem Ratgeber. Neben einer großen Vielfalt an Tipps, Hinweisen und Ratschlägen rund um das Thema "Alleinerziehend" erfahren Sie auch, welche Versicherungen wichtig für Sie sein können.

Trennung oder Scheidung - zu wem kommen die Kinder?

Eine zentrale Frage bei einer Trennung oder Scheidung ist: Bei wem leben zukünftig die Kinder beziehungsweise wer bekommt das Sorgerecht? Gab es während der Ehe oder der Beziehung das gemeinsame Sorgerecht, so ist das in der Regel nach einer Trennung oder Scheidung genauso. Alle wichtigen Angelegenheiten müssen weiterhin gemeinsam entschieden werden. Das Kind bleibt jedoch nicht automatisch bei dem Elternteil wohnen, der zum Beispiel das bisherige Eigenheim behält. Aktuell gibt es folgende gängige Betreuungsmodelle:

1. Das Residenzmodell:

Beim Residenzmodell lebt das Kind überwiegend bei einem der beiden Elternteile. Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, wird dabei zum Beispiel an den Wochenenden oder in den Ferien besucht.

2. Das Wechselmodell:

Bei diesem Modell lebt das Kind im Wechsel zu je 50 % der Zeit bei jeweils einem Elternteil. So kann das Kind gleich viel Zeit mit beiden Elternteilen verbringen.

3. Das Nestmodell:

Beim Nestmodell wechseln nicht die Kinder den Wohnort, sondern die Eltern. Das Kind wohnt immer in der gleichen Wohnung oder dem gleichen Haus und im Wechsel ziehen beide Elternteile zur Betreuung ein.

Können sich die Eltern nicht einigen, kann das Familiengericht entscheiden, was das Beste für das Kindeswohl ist. Dies gilt für Einzelfragen, aber auch für die Entziehung des gemeinsamen Sorgerechts. Der nicht betreuende Elternteil hat dabei nicht nur Anspruch auf den Umgang mit dem Kind, sondern auch die gesetzliche Pflicht, Umgang mit dem Kind zu pflegen. Dies dient natürlich vorwiegend dem Kindeswohl.

Welche Änderungen gibt es im Alltag für Sie und Ihr Kind

Während die Aufgaben vorher auf mehrere Schultern verteilt worden sind, stehen Sie nun als alleinerziehender Elternteil möglicherweise vor Problemen, die Sie bisher nicht kannten. Es kann durchaus sein, dass Sie neben der Regelung von Haushalt, Beruf und Kindererziehung nun auch bei den täglichen Pflichten der Kinderbetreuung jemanden organisieren müssen. Zwar gibt es leider kaum Alternativen für die Kinderbetreuung bei Alleinerziehenden, aber unter bestimmten Voraussetzungen bekommen Sie die Betreuungskosten für die Kita, die Tagesmutter oder den Hort erstattet. Deshalb kann es hilfreich sein, Rat und Unterstützung zu suchen. Einen Einblick in die Möglichkeiten erhalten Sie auf dieser Seite.

Welche Arten von Unterstützung stehen Alleinerziehenden und ihren Kindern zu?

Alleinerziehend, aber nicht allein! Es gibt Hilfen für alleinerziehende Eltern.

Finanzielle Unterstützung

Familienleben und Beruf miteinander zu vereinbaren, kann besonders bei Alleinerziehenden eine echte Herausforderung sein. Umso wichtiger gilt es, alle Finanzierungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Generell können Sie dann mit diesen Leistungen rechnen:

  • Kindesunterhalt: Lebt das Kind bei einem Elternteil, zahlt der andere Elternteil den sogenannten Barunterhalt. Wird Ihnen kein Unterhalt gezahlt, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Unterhaltsvorschuss vom Staat.
  • Unterhalt für Alleinerziehende: Manchmal haben Sie als Alleinerziehender ebenfalls Anspruch auf Unterhalt, zum Beispiel, wenn Sie nicht arbeiten gehen können, weil Sie Ihre Kinder betreuen müssen.
  • Wohngeld: Sie sind alleinerziehend und haben ein geringes Einkommen? Solange Sie keine Leistungen wie Arbeitslosengeld I oder Sozialhilfe erhalten, können Sie Wohngeld beantragen.
  • Elterngeld: Ohne Partner können Sie auch die Partnermonate oder den Partnerschaftsbonus beim Elterngeld nutzen.
  • Kinderzuschlag: Den Kinderzuschlag erhalten Sie zusätzlich zum Kindergeld, wenn Sie neben Ihrem Einkommen finanzielle Unterstützung benötigen, um für den Lebensunterhalt Ihrer Familie zu sorgen.
  • Mutter-Kind-/Vater-Kind-Kur: Sind Sie alleinerziehend, können Sie eine gemeinsame Kur mit Kind beantragen.

Unterstützung durch das Jugendamt

Der zentrale Ansprechpartner für Alleinerziehende ist das Jugendamt. Dieses steht bei Fragen unterstützend zur Seite, seien es Fragen zur Trennung, Scheidung oder zum Umgangsrecht. Außerdem können alleinerziehende Eltern eine kostenlose Beistandschaft beantragen, die dann bei der Geltendmachung des Kindesunterhalts und der Vaterschaftsfeststellung unterstützt.

Wie können Alleinerziehende ihre Kinder absichern?

Als alleinerziehendes Elternteil sorgen Sie täglich für Ihre Familie. Da sollte das Thema Zusatzversicherungen nicht außer Acht gelassen werden. Jede Familie hat ihre eigenen Bedürfnisse. Deshalb sollte immer individuell entschieden werden, welche Absicherung für Ihr Kind am besten ist. Um es Ihnen leichter zu machen, haben wir Pakete mit Kombinationen von Produkten zusammengestellt, die bei Versicherungen für Kinder sinnvoll sein können. Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, selbst Pakete zusammenzustellen.

So ist Ihre Familie für die Zukunft bestens gewappnet

Man spricht ungern darüber, aber was, wenn der Alleinerziehende oder der Unterhaltzahlpflichtige zu Tode kommen sollte? Das Thema Tod ist oft ein Tabuthema, aber trotzdem ist es wichtig, diesen ausreichend abzusichern. Bei unseren Versicherungen um das Thema Vorsorge und Finanzen finden Sie auch das für Sie Notwendige.

FAQ: Wir beantworten häufige Fragen von Alleinerziehenden

Grundsätzlich bleibt es bei einer Scheidung von verheirateten Eltern beim gemeinsamen Sorgerecht. Dies gilt auch für die Trennung bei unverheirateten Eltern, die das gemeinsame Sorgerecht haben. Das Familiengericht entscheidet nur dann über das alleinige Sorgerecht, wenn ein oder beide Elternteile dies ausdrücklich beantragen. Vorrang hat dabei immer das Kindeswohl. Dabei werden Kinder über 14 in jedem Fall angehört und beeinflussen möglicherweise auch die Entscheidung des Gerichts.

Erziehen Sie Ihr Kind oder Ihre Kinder ohne Partner und wohnen diese bei Ihnen, steht Ihnen ein spezieller Entlastungsbetrag zu. Dieser Steuerfreibetrag senkt Ihre Steuerbelastung. Damit der Entlastungsbetrag bereits bei der Lohnsteuer berücksichtigt wird, müssen Sie beim Finanzamt den Steuerklassenwechsel in die Lohnsteuerklasse II beantragen.

Des Weiteren haben Sie ein Recht auf die Hälfte des Kinderfreibetrags und die Hälfte des Freibetrags. In manchen Fällen können Sie auch den ganzen Kinderfreibetrag und Freibetrag beantragen.

Kinder an einen neuen Partner oder neue Partnerin heranzuführen, kann eine echte Herausforderung sein. Je länger Sie bereits alleinerziehend sind, desto schwieriger kann es auch sein, dass das Kind die neue Partnerschaft akzeptiert. Ein Erfolgsrezept für alle gibt es dabei leider nicht. Aber es könnte hilfreich sein, wenn Sie folgende Punkte beachten:



  • Zeit lassen: Auch, wenn die Verliebtheit stark ist, sollten Sie sich Zeit lassen, bevor Sie Ihrem Kind von der neuen Beziehung erzählen. Geben Sie sich und der Partnerschaft erst einmal Zeit, um sich gut kennenzulernen und sicher zu sein.
  • Ungezwungen und locker: Beim ersten Treffen ist es ratsam, eine Unternehmung zu wählen, die sowohl Ihrem Kind als auch Ihrem Partner Spaß macht.
  • Familienaktivitäten: Wenn der Partner allmählich an Familienaktivitäten teilnimmt und nach einer Zeit auch bei alltäglichen Sachen da ist, kann sich das Kind langsam an den neuen Partner gewöhnen.
  • Zeit mit Kind: Eifersucht ist normal. Schließlich muss das Kind seine Mama oder seinen Papa nun wieder teilen. Bestehende Rituale zwischen Elternteil und Kind sollten weiterhin gepflegt und Zeit allein mit dem Kind eingeräumt werden.
  • Beziehung aufbauen: Der Partner sollte auch mit dem Kind eine eigenständige Beziehung aufbauen. Er oder sie wird nicht den anderen leiblichen Elternteil ersetzen, aber vielleicht teilen beide gemeinsame Interessen, sodass eine persönliche Beziehung zueinander aufleben kann.

Die Barmenia: Ein starker Partner an Ihrer Seite

Wir hoffen, dass Sie in unserem Ratgeber nützliche Informationen rund um das Thema “Plötzlich alleinerziehend” finden konnten. Alleinerziehend, aber nicht ohne Partner - wir sind Ihr starker Partner, wenn es um Vorsorge und Finanzen geht.

Genießen Sie das Jetzt, wir übernehmen das Denken für Später.

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