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Kfz-Versicherung im Ausland – das müssen Sie wissen

Ob Dänemark oder Italien – wer mit dem Auto in den Urlaub fährt, ist flexibel und kann seinen Urlaub ganz individuell gestalten. Kein Wunder also, dass diese Art zu reisen so beliebt ist. Doch was geschieht, wenn es zu einer Panne oder einem Autounfall im Ausland kommt? Schnell stellt sich dann die Frage, wie weit der deutsche Versicherungsschutz eigentlich reicht. Erfahren Sie jetzt in unserem Beitrag, was Sie zum Thema Kfz-Versicherung im Ausland wissen müssen und wie Sie sich am besten verhalten, wenn es im Urlaub einmal kracht.

Reicht das Autokennzeichen als Nachweis für eine Kfz-Versicherung im Ausland?

Ist Ihr Fahrzeug in Deutschland oder einem EU-Mitgliedsstaat zugelassen, genügt das Kfz-Kennzeichen bei einem Unfall im Ausland als Nachweis für eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Ist ein Auto nämlich nicht haftpflichtversichert, wird es vom Kraftverkehrsamt nicht zugelassen. Ohne eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) erhalten Sie also kein Kennzeichen. Das bedeutet im Umkehrschluss: Wer ein Kennzeichen hat, verfügt zwangsläufig auch über eine Haftpflicht. Um die Versicherung des Unfallgegners herauszufinden, genügt im Ausland ein Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer: 040 300330300.

Grüne Karte? In der EU nicht mehr notwendig, aber sinnvoll!

Hinter der Internationalen Versicherungskarte für den Kraftverkehr (IVK), im allgemeinen Sprachgebrauch aufgrund ihrer Farbe auch „Grüne Karte“ genannt, verbirgt sich ein Abkommen mit mehr als 40 Ländern. Die beteiligten Länder haben sich dazu bereit erklärt, Bescheinigungen über den bestehenden Haftpflichtschutz anzuerkennen. Gleichzeitig verpflichtet sich der Kfz-Versicherer, von dem Sie Ihre Grüne Karte erhalten, in sämtlichen Ländern des Abkommens den Kfz-Versicherungsschutz zu gewähren – und zwar mindestens in der Höhe der in diesen Ländern gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssumme. In Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie in Island, Norwegen, Liechtenstein, Andorra, Kroatien und der Schweiz muss die Grüne Karte nicht mehr mitgeführt werden, da hier das Kennzeichen als Versicherungsnachweis grundsätzlich ausreicht. Dennoch ist es ratsam, die Grüne Karte dabeizuhaben, da sie die Schadensregulierung und die Verständigung vereinfacht. Üblicherweise ist die Grüne Karte drei Jahre gültig. Nach diesem Zeitraum erhalten Sie gratis eine neue Karte.

Woher weiß ich, in welchem Land die Grüne Karte gilt?

Auf der Karte selbst können Sie nachschauen, ob Ihr Zielland eingeschlossen ist. Ist ein Land von der Versicherung ausgeschlossen, ist es auf der Grünen Karte durchgestrichen. In Zweifelsfällen raten wir, immer bei Ihrer Kfz-Versicherung nachzufragen. Auch wenn Ihr Reiseland nicht Teil des Abkommens ist, kann es sein, dass Ihre Versicherung die dortigen Voraussetzungen erfüllt oder Sie eine Extra-Versicherung abschließen müssen. Zudem fordern einige Länder trotz der Gültigkeit der Grünen Karte zusätzlich den Abschluss einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung, bevor Sie einreisen dürfen. In diesem Fall können Sie sich an das „Deutsche Büro Grüne Karte e. V.“ wenden, um den bezahlten Betrag eventuell zurückerstattet zu bekommen.

Die Grüne Karte beschränkt sich auf die Kfz-Haftpflichtversicherung

Das Abkommen der Grünen Karte bezieht sich lediglich auf die Kfz-Haftpflichtversicherung. Um auch den Schutz der Kaskoversicherung außerhalb von Deutschland zu behalten, muss dies gesondert mit dem Versicherer vereinbart werden. Dabei kann es sein, dass Ihr Versicherungsunternehmen bestimmte Länder aus dem Schutz ausschließt. Am besten schauen Sie in Ihren Vertragsunterlagen nach oder fragen direkt bei Ihrem Versicherer, ob der Kaskoschutz Ihrer Kfz-Versicherung auch im Ausland wirksam ist. So sind Sie nämlich beispielsweise auch gegen den Diebstahl Ihres Autos versichert.

Kfz-Versicherung im Ausland: Eine Panne besser nicht ohne Schutzbrief

Dampf aus der Kühlerhaube, Motorstocken, defekte Elektronik – eine Autopanne passiert schnell. Die meisten Versicherungen oder Automobilclubs bieten deshalb zusätzlich zur Haftpflicht- und Kaskoversicherung einen sogenannten Kfz-Schutzbrief an. Ein solcher Schutzbrief enthalt üblicherweise folgende Leistungen:

  • Kostenübernahme für
    • Abschleppdienst
    • Reparatur
    • Mietwagen
    • Übernachtung vor Ort
    • Bahn-Fahrkarten
  • Organisation von Pannenhilfe
  • Überführung des Fahrzeugs an Ihren Wohnort
  • Rücktransport von Kranken

Wer mit dem Auto in den Urlaub fahren möchte, sollte sich daher frühzeitig informieren, ob der Schutzbrief auch für das Zielland gilt – damit sind Sie bei einer Panne oder einem Unfall nicht auf sich allein gestellt.

Was tun, wenn es zu einem Autounfall im Ausland kommt?

Neben Ihrer Grünen Karte sollten Sie immer einen Europäischen Unfallbericht im Gepäck haben, wenn Sie mit dem Auto in den Urlaub fahren. Kracht es im europäischen Ausland, gehen Sie am besten so vor:

  1. Ruhe bewahren und den Unfallort nicht verlassen.
  2. Machen Sie andere Verkehrsteilnehmer auf die Unfallstelle aufmerksam, indem Sie Ihr Warnblinklicht anschalten und das Warndreieck aufstellen. Damit Sie besser gesehen werden, sollten Sie zudem eine Warnweste anziehen.
  3. Sollten Menschen verletzt worden sein, ist nun der richtige Zeitpunkt gekommen, über die 112 den Rettungsdienst zu rufen. Über diese Nummer können Sie in ganz Europa Hilfe holen.
  4. Nicht in allen europäischen Ländern ist es Pflicht, bei einem Unfall die Polizei zu verständigen. In Bulgarien, Kroatien, Polen, Tschechien, Ungarn und der Slowakei müssen Sie jedoch die Polizei rufen, um den Schaden aufzunehmen. Versäumen Sie dies, wird die Versicherung im Zweifel die Schadensregulierung nicht für Sie übernehmen.
  5. Sind Sie und Ihr Unfallgegner unverletzt, erfragen Sie jetzt die wichtigsten Daten: Name, Wohnort, Kennzeichen und Versicherung des Fahrers. Darüber hinaus ist es ratsam, Beweise zu sammeln. Fotografieren Sie die Unfallstelle sowie die Fahrzeuge und notieren Sie die Aussagen und Kontaktdaten von eventuellen Zeugen.
  6. Nun füllen Sie gemeinsam mit dem Unfallgegner den Europäischen Unfallbericht aus. Dort können Sie den Ablauf des Unfalls schildern. Für ein besseres Verständnis sind auf dem Bogen zusätzliche englische Erläuterungen.
  7. Ist Ihr Auto aufgrund des Unfalls nicht mehr fahrtüchtig, rufen Sie nun bei Ihrer Versicherung an. Dank des Schutzbriefes sind Sie dann bald wieder unterwegs.

Mallorca-Police: Bedeutung für die Kfz-Versicherung im Ausland

Wer auf Reisen gern einen Mietwagen nutzt, sollte auf eine Mallorca-Police bei seiner Kfz-Versicherung im Ausland nicht verzichten. Die Mallorca-Police ist eine zusätzliche Leistung der üblichen Kfz-Haftpflichtversicherung und springt ein, wenn bei einem Unfall mit einem Mietwagen die Deckung der Versicherung am Urlaubsort nicht ausreicht. Oft versichern die Mietwagenanbieter ihre Fahrzeuge nur bis zu den im jeweiligen Land gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbeträgen. Die tatsächlichen Kosten können bei einem Unfall allerdings deutlich höher ausfallen und ohne Mallorca-Police müssen Sie für die Differenz selbst aufkommen. Deswegen ist eine Mallorca-Police äußerst sinnvoll. Bietet Ihre Versicherung diese Police nicht an oder besitzen Sie selbst kein Auto, kann die Versicherung auch gesondert bei einem Automobilclub abgeschlossen werden. Auch wenn der Name etwas irreführend ist, gilt die Mallorca-Police übrigens bei den meisten Versicherungen für alle Länder der EU.

Geniessen Sie Ihren Urlaub. Wir kümmern uns um den Rest.
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Kfz-Versicherung im Ausland: Fazit

Wer außerhalb von Deutschland mit dem Auto in den Urlaub fahren möchte, klärt am besten im Vorhinein, wie weit sein Versicherungsschutz reicht und ob das Zielland dem Grüne-Karte-Abkommen angehört. Zwar muss die Grüne Karte in der EU nicht mitgeführt werden, ratsam ist es dennoch. Darüber hinaus ist es empfehlenswert, stets einen Europäischen Unfallbericht im Auto zu haben – das erleichtert die Schadensregulierung. Auch auf einen Schutzbrief Ihrer Versicherung sollten Sie im Ausland lieber nicht verzichten, damit Sie und Ihr Auto stressfrei und wohlbehalten wieder nach Hause gelangen, wenn es zu einer Panne oder einem Autounfall im Ausland gekommen ist.

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