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Glasversicherung - Wohngebäudeversicherung

Für die Verglasung Ihres Hauses benötigen Sie einen eigenen Versicherungsschutz. Denn Glasbruch oder -risse sind nicht über die Wohngebäudeversicherung versichert. Die Glasversicherung kann als Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung vereinbart werden.

Gut zu wissen

Schließen Sie die Glasversicherung als ergänzenden Leistungsbaustein zu Ihrer

Wohngebäudeversicherung ab.

Versicherte Sachen in der Glasversicherung

 
Versicherungsumfang
Gebäudeverglasung
enthalten
Mobiliarverglasung
enthalten
Kunststoffscheiben
enthalten
Glaskeramik-Kochflächen
enthalten
Scheiben von Sonnenkollektoren

einschließlich deren Rahmen

enthalten
Aquarien- und Terrarienglas
enthalten
Wintergärten

auch mit Dachverglasung

enthalten
künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -spiegel und -platten

z. B. Motivdarstellungen durch Glasmalerei

bis 2.000 EUR

 
Versicherungsumfang
Erneuern von Anstrich, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und Folien
enthalten
Beseitigen und Wiederanbringen von Sachen bei der Reparatur

z. B. Schutzgitter oder -stangen

enthalten
Beseitigen von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen und Mauerwerk

sowie Schutz- und Alarmeinrichtungen

enthalten
Notverschalungen und -verglasungen
enthalten
Entsorgung
enthalten

Künftige beitragsfreie Bedingungsverbesserungen werden automatisch Vertragsbestandteil!

Bitte beachten!

Die Glasversicherung kann nur als Ergänzung zu einer Barmenia-Wohngebäudeversicherung vereinbart werden. Wählen Sie im Online-Abschluss einfach die Option "Glasversicherung".

Schließen Sie die Glasversicherung als Ergänzung einer Wohngebäudeversicherung für ein Mehrfamilienhaus ab, besteht für Mobiliarverglasung, Glaskeramik-Kochflächen und Aquarien-/Terrarienverglasung Versicherungsschutz ausschließlich in der von Ihnen selbst bewohnten Wohnung.

Sie haben bereits bei der Barmenia eine Wohngebäudeversicherung? Dann wenden Sie sich gerne an Ihren Berater oder gehen Sie über Informationen anfordern.

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