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Michael Niedergriese Leiter einer Hauptgeschäftsstelle
Schützenstr. 75 42281 Wuppertal
Tel: +49202400103 Mobil: +491722504723
michael.niedergriese@barmenia.deLeiter einer Hauptgeschäftsstelle
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michael.niedergriese@barmenia.deUps! Das kann so nicht bleiben, dreh mich schnell wieder um!
Mit unserer Risikolebensversicherung schützen Sie Ihre Liebsten und bekommen für einen geringen Beitrag eine hohe Absicherung. Auch wenn Sie eine Immobilie finanzieren, ist privater Risikoschutz unverzichtbar.
Basis | Plus | Premium
Empfehlung
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Kapitalleistungen im Todesfall
Im Todesfall zahlen wir die von Ihnen versicherte Summe aus. enthalten | Kapitalleistungen im Todesfall
Im Todesfall zahlen wir die von Ihnen versicherte Summe aus. enthalten | Kapitalleistungen im Todesfall
Im Todesfall zahlen wir die von Ihnen versicherte Summe aus. enthalten |
Wechseloption für bessere Leistungen
Sie können innerhalb der ersten zwölf Monate nach Vertragsabschluss in eine nächsthöhere Tarifvariante wechseln und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung. enthalten | Wechseloption für bessere Leistungen
Sie können innerhalb der ersten zwölf Monate nach Vertragsabschluss in eine nächsthöhere Tarifvariante wechseln und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung. enthalten | Dies ist der Tarif mit den höchsten Leistungen enthalten |
Sofortschutz ab Antragstellung
Sie erhalten Versicherungsschutz sofort ab Antragstellung. nach Unfall nach Unfall | Sofortschutz ab Antragstellung
Sie erhalten Versicherungsschutz sofort ab Antragstellung. nach Unfall nach Unfall | Sofortschutz ab Antragstellung
Sie erhalten Versicherungsschutz sofort ab Antragstellung. sofort sofort |
Angebot anfordern | Anlassabhängige Erhöhung der Versicherungssumme ohne Gesundheitsprüfung bis 30.000 EUR
Sie haben in bestimmten Fällen die Möglichkeit, Ihre Todesfallleistung ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Dies ist zum Beispiel bei Heirat, Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, Geburt oder Adoption eines Kindes, Ausbildungsabschluss, erstmalige Aufnahme eines Berufs oder Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie der Fall. enthalten | Anlassabhängige Erhöhung der Versicherungssumme ohne Gesundheitsprüfung bis 30.000 EUR
Sie haben in bestimmten Fällen die Möglichkeit, Ihre Todesfallleistung ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Dies ist zum Beispiel bei Heirat, Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, Geburt oder Adoption eines Kindes, Ausbildungsabschluss, erstmalige Aufnahme eines Berufs oder Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie der Fall. enthalten |
Anlassunabhängige Erhöhung der Versicherungssumme ohne Gesundheitsprüfung bis 30.000 EUR
Nach Ablauf von 5 Vertragsjahren haben Sie zudem die Möglichkeit Ihre Todesfallleistung ohne einen bestimmten Anlass zu erhöhen. enthalten | Anlassunabhängige Erhöhung der Versicherungssumme ohne Gesundheitsprüfung bis 600.000 EUR
Nach Ablauf von 5 Vertragsjahren haben Sie zudem die Möglichkeit Ihre Todesfallleistung ohne einen bestimmten Anlass zu erhöhen. enthalten | |
Keine Meldepflicht bei Änderung des Rauchverhaltens
Eine Änderung Ihres Rauchverhaltens müssen Sie uns nicht anzeigen. Sind Sie beispielsweise Nichtraucher und beginnen das Rauchen, müssen Sie uns dies nicht mitteilen. enthalten | Keine Meldepflicht bei Änderung des Rauchverhaltens
Eine Änderung Ihres Rauchverhaltens müssen Sie uns nicht anzeigen. Sind Sie beispielsweise Nichtraucher und beginnen das Rauchen, müssen Sie uns dies nicht mitteilen. enthalten | |
Weniger zahlen bei Risikowegfall
Sie haben das Recht, Ihre Risikolebensversicherung von uns überprüfen zu lassen, wenn sich größere private Änderungen ergeben. Sollte ein Risiko entfallen, ist eine Reduzierung oder der Wegfall von Zuschlägen möglich. enthalten | Weniger zahlen bei Risikowegfall
Sie haben das Recht, Ihre Risikolebensversicherung von uns überprüfen zu lassen, wenn sich größere private Änderungen ergeben. Sollte ein Risiko entfallen, ist eine Reduzierung oder der Wegfall von Zuschlägen möglich. enthalten | |
Vorableistung bei schwerer Krankheit
Sie können eine Auszahlung der Versicherungssumme zu Lebzeiten verlangen, wenn Ihre Lebenserwartung geringer als zwölf Monate ist. enthalten | Vorableistung bei schwerer Krankheit
Sie können eine Auszahlung der Versicherungssumme zu Lebzeiten verlangen, wenn Ihre Lebenserwartung geringer als zwölf Monate ist. enthalten | |
Angebot anfordern | Kostenfreie Erhöhung der Versicherungssumme
Wir erhöhen Ihre Versicherungssumme im Premiumtarif kostenfrei innerhalb der ersten drei Monate nach Eintritt eines besonderen Ereignisses, wenn die versicherte Person innerhalb dieser drei Monate verstirbt. Zu den besonderen Ereignissen gehören zum Beispiel Heirat, Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, Geburt oder Adoption eines Kindes, Ausbildungsabschluss, erstmalige Aufnahme eines Berufs oder Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie. enthalten | |
Vertragsverlängerung um bis zu 15 Jahre ohne Gesundheitsprüfung
Sie können Ihren Vertrag um bis zu 15 Jahre verlängern und das ganz ohne Gesundheitsprüfung. enthalten | ||
Angebot anfordern |
Bitte beachten Sie, dass eine Risikolebensversicherung nur mit einer Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden kann.
Das maximale Eintrittsalter für die Risikolebensversicherung beträgt im Basistarif 64 Jahre und im Plus- und Premiumtarif 72 Jahre. Die Laufzeit endet im Basistarif spätestens mit Ablauf des 67. Lebensjahres und im Plus- und Premiumtarif des 75. Lebensjahres.
Wenn Sie gesundheitsbewusst leben und keinen besonderen Risiken ausgesetzt sind, profitieren Sie bei der Risikolebensversicherung von günstigeren Beiträgen.
Beitragsmindernd sind zum Beispiel ein günstiger Body-Mass-Index, Nichtrauchen seit mindestens 36 Monaten, keine Risikosportarten oder besondere Gefahren im Beruf. Wenn Sie Risiken reduzieren, stufen wir Sie im Plus- und Premiumtarif auch nach Vertragsabschluss in eine günstigere Beitragsklasse ein.
Unsere günstige Risikolebensversicherung eignet sich bestens zur Kreditabsicherung. Dabei kann die Todesfallsumme an den Kredit angepasst werden.
Wir bieten Ihnen zudem den Vorteil, die Absicherung einer Immobilienfinanzierung mit vereinfachter Gesundheitsprüfung abzuschließen, so dass in der Regel sofort policiert werden kann!
Die Todesfallleistung unterliegt nicht der Einkommensteuer, sondern der Erbschaftsteuer. Aufgrund hoher Freibeträge fällt jedoch oftmals keine Steuer an. Zum Beispiel liegt die steuerfreie Todesfallleistung für Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner bei 500.000 EUR.
Die Beiträge zur Risikolebensversicherung können außerdem in der Einkommensteuererklärung als Vorsorgeaufwand geltend gemacht werden. Dies gilt auch für die Aufwendungen, die auf eine in der Risikoversicherung integrierte Berufsunfähigkeitszusatzversicherung entfallen.
Für den Fall, dass das Einkommen der Hauptverdienenden oder des Hauptverdienenden dauerhaft ausfällt (Todesfall), muss die Familie langfristig durch eine Versicherung abgesichert werden. Gerade bei jungen Familien ist der Versorgungsbedarf besonders groß.
Eine Risikolebensversicherung dient auch dazu, Kredite abzusichern, die beispielsweise für eine Existenzgründung oder bei einer Baufinanzierung aufgenommen wurden. Die Risikolebensversicherung deckt nur das Todesfallrisiko ab. Der Beitrag ist daher sehr günstig.
Hier ist eine Risikolebensversicherung unbedingt zu empfehlen:
Die Bruttobeiträge der Risikolebensversicherung sind so kalkuliert, dass sie über die gesamte Vertragslaufzeit konstant gehalten werden können. Ändern kann sich nur die unverbindliche Überschussbeteiligung.
Wird bei Abschluss einer Risikolebensversicherung der Familienbonus gewährt, bleibt dieser über die gesamte Laufzeit bestehen. Das heißt, wenn die Partner sich trennen oder die Kinder volljährig werden, entfällt der Familienbonus der Risikolebensversicherung nicht.
Bei der Veranlagung der Einkommensteuer sind die Beiträge für Ihre Risikolebensversicherung als Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der geltenden Höchstbeträge abzugsfähig. So können Arbeitnehmende bis zu 1.900 EUR steuerlich geltend machen – Selbständige bis zu 2.800 EUR. Beiträge zu Lebensversicherungen unterliegen nicht der Versicherungsteuer, wenn die Bundesrepublik Deutschland der ständige Wohnsitz ist.
Auszahlungen aus der Risikolebensversicherung unterliegen der Erbschaftsteuer, wenn sie durch Schenkung des Versicherungsnehmers oder durch Vererbung erworben werden. Wenn die Zahlung direkt an die Versicherungsnehmer geleistet wird, ist diese nicht erbschaftsteuerpflichtig. Es ist daher ratsam, dass der Versicherungsnehmer und die versicherte Person nicht identisch sind. Soll beispielsweise die Ehefrau abgesichert werden, sollte sie als Versicherungsnehmerin eingetragen werden und der Ehemann als zu versichernde Person.
Der Partner bzw. die Partnerin kann zusammen mit Ihnen in einem Vertrag versichert werden. Die Leistung wird dann einmal bei Tod der zuerst sterbenden Person fällig.
In der Regel führen Sie gemeinsam mit Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin den Haushalt bzw. finanzieren die Kosten. Auch wenn Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin nicht berufstätig ist, entstehen erhebliche Kosten für Haushaltshilfen oder Kinderbetreuung, sofern Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin verstirbt.
Die Risikolebensversicherung bietet Ihnen die Möglichkeit, bei bestimmten Anlässen die Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
Denn insbesondere bei Heirat, Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, Geburt oder Adoption eines Kindes oder durch eine Immobilienfinanzierung erhöht sich der Bedarf an Risikoschutz.
Damit Sie optimal beraten werden können, haben Sie für Rückfragen folgende Optionen:
Barmenia Versicherungen
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