Maximilian Hammerschlag
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Maximilian Hammerschlag Generalagent

Josef-Kohtes-Str. 22 40670 Meerbusch

Tel: +491784136456 Mobil: +491784136456

maximilian.hammerschlag@barmenia.de

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Wir sind Teil der BarmeniaGothaer-Gruppe

Fahrrad-/E-Bike-Versicherung

Sein neu erworbenes Fahrrad schützt und pflegt man so gut wie nur möglich. Doch leider passiert es auch bei aller Achtsamkeit: Das Fahrrad wird beschädigt oder schlimmer - es wird gestohlen.

Egal, ob gebrauchter Drahtesel oder neues E-Bike. Mit der Fahrrad-Versicherung bietet Ihnen die Barmenia einen Rundumschutz mit folgenden Leistungsbausteinen:

  • Diebstahl-Schutz
  • Kasko-Schutz (auf Wunsch inkl. Akku-Premium-Schutz)
  • Schutzbrief

Genießen Sie die freie Fahrt - wir kümmern uns um alles Andere.

Die Highlights unserer Fahrrad-Versicherung

 
 
Versicherung von neuen und gebrauchten Fahrrädern
Versicherung von Carbon-Rädern
Neuwertentschädigung
Keine Pflicht, das Fahrrad an einen festen Gegenstand anzuschließen Besonderheit
Täglich kündbar

nach dem ersten Jahr

TOP Keine Selbstbeteiligung
Abschluss durch juristische Person, bzw. Firma
Bestens bewertet

Unsere Kunden sind hochzufrieden mit unserer Fahrrad-/E-Bike-Versicherung.

Barmenia Fahrradversicherung Bewertungen mit ekomi.de
TOP
Optimal abgesichert

Egal, ob gebrauchter Drahtesel oder neues E-Bike - wir bieten Ihnen mit unserer Fahrrad-/E-Bike-Versicherung einen Rundumschutz, bei dem Sie selbst zwischen mehreren Varianten wählen und so Ihren persönlichen Schutz individuell anpassen können.

Die Leistungsbausteine unserer Fahrradversicherung im Detail

 
Diebstahl-Schutz
Der Diebstahl-Schutz kann in Kombination mit dem Kasko-Schutz oder in Kombination mit dem Kasko-Schutz und dem Schutzbrief vereinbart werden.
Weltweiter Diebstahl-Schutz (rund-um-die-Uhr)
Voraussetzung: Das Fahrrad/E-Bike muss mit einem Fahrradschloss gegen Diebstahl gesichert werden. Dabei besteht keine Pflicht, es an einen festen Gegenstand anzuschließen.

Voraussetzung: Das Fahrrad/E-Bike muss mit einem Fahrradschloss gegen Diebstahl gesichert werden. Dabei besteht keine Pflicht, es an einen festen Gegenstand anzuschließen.

Diebstahl vom am Kfz montierten Fahrradträger (bei abgeschlossener Fahrradhalterung) und aus dem verschlossenen Kfz
Diebstahl des fest mit dem E-Bike verbundenen Akkus
Raub und räuberische Erpressung

 
Kasko-Schutz
Der Kasko-Schutz kann in Kombination mit dem Diebstahl-Schutz oder in Kombination mit dem Diebstahl-Schutz und dem Schutzbrief vereinbart werden.
Weltweiter Kasko-Schutz (rund-um-die-Uhr)
Unfall (auch Transportmittelunfall) und Sturz
Vandalismus
Sturm, Hagel, Erdrutsch, Überschwemmung und bestimmte weitere Naturgefahren
Brand, Explosion, Blitzschlag
Feuchtigkeit, Kurzschluss, Induktion und Überspannung am Akku, Motor und Steuergeräten
Bedienfehler und unsachgemäße Handhabung
Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss, Tierbisse aller Art sowie Kabelbruch
Verschleiß an allen Fahrradteilen sowie - unter bestimmten Voraussetzungen - auch am Akku

Das gilt für Fahrräder/E-Bikes bis zu einem Alter von 5 Jahren

Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten
OPTIONAL Akku-Premium-Schutz als Ergänzung zu den Akku-Leistungen des Kasko-Schutzes
Schäden am Antriebs-Akku und einem Zweitakku (auch außerhalb des Fahrrades, z. B. beim Laden zuhause), bei Beschädigung, Zerstörung sowie beim Verlust durch Diebstahl.

Schäden am Antriebs-Akku und einem Zweitakku (auch außerhalb des Fahrrades, z. B. beim Laden zuhause), bei Beschädigung, Zerstörung sowie beim Verlust durch Diebstahl.

 
Schutzbrief
Der Schutzbrief kann in Kombination mit dem Kasko-Schutz und dem Diebstahl-Schutz vereinbart werden.
24-Stunden-Service über das Barmenia-Notfall-Telefon
Pannenhilfe
Abschleppen bei Panne unterwegs
Bergung

bis 2.000 EUR

Weiter- und Rückfahrt

bis 500 EUR

Ersatzfahrrad für bis zu 7 Tage

bis 50 EUR je Tag

Übernachtungskosten für max. 5 Nächte

bis 80 EUR je Übernachtung

Fahrrad-Rücktransport
Fahrrad-Verschrottung
Notfall-Bargeld

durch zinsloses Darlehen bis zu 1.500 EUR

Auslandsschutz in bestimmten Ländern

In den Ländern der Europäischen Union, in der Schweiz, in Liechtenstein, Norwegen und Großbritannien.

Wenn Sie Ihr Fahrrad/E-Bike einer anderen Person überlassen, erhält diese die umfangreichen Hilfeleistungen

Diebstahl-Schutz

Kasko-Schutz

Schutzbrief

Weitere Details der Fahrradversicherung

Versichert sind:

  • Ihr Fahrrad bzw. Ihr E-Bike
    (für das keine Versicherungs- oder Kennzeichenpflicht besteht)
  • Alle mit dem Fahrrad/E-Bike fest verbundenen sowie seinem Gebrauch dienenden Teile sind mitversichert
    z. B. Gepäckträger, Lampen, Lenker, Sattel etc. - einschließlich des Akkus aber auch der zur Diebstahlsicherung mitgeführten Schlösser. Außerdem ist bei E-Bikes der vom Hersteller mitgelieferte Bordcomputer mitversichert, über den wesentliche Funktionen des Fahrrades gesteuert werden und ohne den diese nicht funktionieren.
  • Lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör und Fahrradgepäck bis 1.000 EUR insgesamt für alle Teile, max. 300 EUR je Einzelteil bzw. max. 600 EUR je Kinder-/Tieranhänger und Tierkorb
    Das Fahrrad muss sich im Gebrauch befinden. Eine vollständige Liste der Teile entnehmen Sie den Tarifbedingungen.
  • Ihr Fahrrad/E-Bike ist zum Neuwert versichert
    Wird es gestohlen oder zerstört, ersetzen wir Ihnen die Kosten für die Wiederbeschaffung eines neuen Fahrrades/E-Bikes gleicher Art und Güte bis zur vereinbaren Versicherungssumme ggf. einschließlich Vorsorgebetrag.

Kombinationsmöglichkeiten
 
Diebstahl-Schutz
Kasko-Schutz
Schutzbrief
Option 1
Option 2
 

  • Vorsorgebetrag in Höhe von 20 % der vereinbarten Versicherungssumme unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Tarifbedingungen)
  • Gewerbliche Nutzung des Fahrrades/E-Bikes ist versichert (nicht versichert sind Fahrräder für Verkaufs- und Marketingzwecke, Verleih-, Kurier- und Auslieferungsfahrräder)
  • Voller Versicherungsschutz auch bei grob fahrlässig verursachten Schäden
  • Volle Leistungsgarantie bis zur Versicherungssumme (Unterversicherungsverzicht)
  • Carbon-Fahrräder sind versicherbar
  • Innovationsklausel - künftige beitragsfreie Bedingungsverbesserungen werden automatisch Bestandteil Ihrer bestehenden Fahrrad-Versicherung

Warum ist eine Fahrrad-Versicherung sinnvoll?

Vielen ist es leider selbst schon einmal passiert oder man kennt es aus dem Bekanntenkreis: Das geliebte Fahrrad wurde gestohlen. Einfach so - trotz Sicherung mit einem Fahrradschloss. Neben dem Ärger über den Verlust, kommt noch der Ärger über den finanziellen Schaden hinzu. Gerade bei E-Bikes kommen da gerne mal ein paar Tausend Euro zusammen. Gut, wenn das Fahrrad dann auch in voller Höhe abgesichert ist.

Aber es muss nicht immer gleich der Diebstahl sein. Auch kleinere Dinge können finanziell belasten. Eine verschlissene Bremse oder ein defekter Akku vom E-Bike. Hier hilft der Kasko-Schutz weiter.

Und wenn man mal eine Panne hat? Kein Problem! Der Schutzbrief bietet u.a. eine Pannenhilfe oder auch einen Abschlepp-Service.

Noch nicht überzeugt? Dann lassen Sie sich gerne persönlich beraten.

FAQ's Fahrrad-Versicherung: Häufig gestellte Fragen und Antworten



Einbruchdiebstahl: Das Fahrrad wird aus einem abgeschlossenen Raum gestohlen. Dies kann z.B. ein Keller, eine Wohnung oder eine Garage sein.

Einfacher Diebstahl: Das Fahrrad wird nicht durch einen Einbruch, sondern z. B. im öffentlichen Raum gestohlen (ohne dass es durch einen abgeschlossenen Raum geschützt ist). Zum Beispiel, wenn es in der Stadt an einem Fahrradständer angeschlossen ist.



Bei den meisten Hausratversicherungen ist Ihr Fahrrad insbesondere gegen Einbruchdiebstahl versichert. Das heißt, das Rad wird aus abgeschlossenen Räumen, wie einem Keller oder einer Garage gestohlen.

Möchte man, dass auch der sog. "einfache Diebstahl" versichert ist, ist in der Regel ein zusätzlicher Abschluss einer "Fahrrad-Klausel" nötig. Einfacher Diebstahl liegt vor, wenn das Fahrrad außerhalb von abgeschlossenen Räumen, also auf der offenen Straße entwendet wird.

Hinzu kommt, dass in den meisten Hausratversicherungen eine zusätzliche Begrenzung in der Höhe der Entschädigung vereinbart ist.

Schäden wie Verschleiß, Beschädigung bei Unfall oder ähnliches sind in der Hausratversicherung nicht enthalten.



Im Rahmen der Hausratversicherung wird oft nur für Diebstahl von bestimmtem losem Zubehör (nicht aber für Fahrradgepäck) geleistet, wenn es zusammen mit dem Fahrrad gestohlen wird.

Der Diebstahlschutz der Barmenia Fahrrad-Versicherung leistet auch für lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör und Fahrradgepäck (bis 1.000 EUR insgesamt für alle Teile, max. 300 EUR je Einzelteil bzw. max. 600 EUR je Kinder-/Tieranhänger und Tierkorb), auch wenn das Fahrrad selbst nicht gestohlen wird. (Für lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör und Fahrradgepäck gilt eine abschließende Liste (siehe Bedingungen unter A-4.4.1).)



Premium-Schutz: Fahrräder des Versicherungsnehmers sind ohne zusätzliche Entschädigungsgrenze für Einbruchdiebstahl und einfachen Diebstahl bis zur Hausrat-Versicherungssumme mitversichert.

Top-Schutz: Bei Einbruchdiebstahl ist das Fahrrad bis zur vereinbarten Hausrat-Versicherungssumme versichert. Für den Fall des einfachen Diebstahls ist die Entschädigung auf 1 % der Hausrat-Versicherungssumme begrenzt. Diese Grenze kann aber gegen Zahlung eines Zusatzbeitrages erhöht werden.

Basis-Schutz: Auch hier besteht im Fall eines Einbruchdiebstahls Versicherungsschutz für das Fahrrad bis zur vereinbarten Hausratversicherungssumme. Es besteht jedoch kein Schutz für einfachen Diebstahl. Dieser kann jedoch gegen einen Mehrbeitrag mit eingeschlossen werden.

Hinweis: Gegen Zahlung eines Zusatzbeitrages kann auch ein Fahrrad-Kasko-Schutz in den Hausrat-Vertrag eingeschlossen werden. Der Versicherungsumfang ist allerdings nicht so weitreichend wie der, der speziellen Fahrrad-Versicherung. Er umfasst folgende Schäden: Unfall, Sturz und Vandalismus. Hier geht's zum Fahrrad-Kasko-Schutz der Barmenia-Hausratversicherung.



Ja.



Der Versicherungswert des Fahrrades ist der Kaufpreis, der für das Fahrrad als Neuware bezahlt wurde. Das heißt, dass auch bei gebrauchten Rädern der ursprüngliche Neupreis, der Versicherungswert ist. Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen. Wird das Fahrrad gestohlen oder zerstört, zahlen wir die Wiederbeschaffungskosten für ein neues Fahrrad. Das neue Fahrrad soll von der gleichen Art und Qualität sein, wie das bisherige Fahrrad. Wir leisten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 20 %, wenn

  • bei Abschluss dieser Versicherung die Versicherungssumme korrekt angegeben wurde,
  • eine Ersatzbeschaffung in gleicher Art und Güte die vereinbarte Versicherungssumme übersteigt (z. B. auf Grund eines Preisanstiegs) und
  • von Ihnen durch eine Rechnung nachgewiesen wird.



Versichert werden können neu gekaufte und gebraucht gekaufte Fahrräder. Dabei ist es egal, ob das Fahrrad über einen Händler oder von einer Privatperson gekauft wird. Wichtig ist, dass man den Neupreis anhand einer Rechnung nachweisen kann.



Ja, Sie können auch ein geleastes Fahrrad versichern.

Da im Schadensfall insbesondere der Kaufbeleg mit den Angaben über den Hersteller, die Marke, den Typ und die Rahmennummer des versicherten Fahrrades/E-Bikes benötigt wird, sollten Sie sich jedoch eine Kopie des Kaufbelegs aushändigen lassen.

Bei Vereinbarung der Versicherungssumme ist zu beachten, dass der Käufer des Fahrrades/E-Bikes (z. B. der Arbeitgeber) möglicherweise Sonderrabatte erhalten hat, weil er ggf. mehrere Fahrräder/E-Bikes gekauft hat. Wird das Fahrrad/E-Bike gestohlen, so wird es bei einer Wiederbeschaffung eventuell nicht möglich sein, wieder solche Sonderkonditionen zu erhalten (weil z. B. dann nur ein einzelnes Fahrrad gekauft wird). Daher sollte als Versicherungssumme der unverbindliche Verkaufspreis (ohne Rabatte) vereinbart werden (denn die Versicherungssumme ist die Höchstleistungsgrenze).



Ja.

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Wir bieten folgende Zahlungsarten an:

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