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lars.lammers@barmenia.deUps! Das kann so nicht bleiben, dreh mich schnell wieder um!
Versicherungsumfang | |
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Personen-, Sach- und Vermögensschäden | 100 Mio. EUR max. 15 Mio. EUR |
Versicherungsbeginn | Haftpflichtversicherung | Teilkaskoversicherung (optional)
Sie können zusätzlich eine Teilkaskoversicherung mit 150 EUR Selbstbehalt pro Jahr vereinbaren. Sie deckt Schäden durch Brand, Explosion, Diebstahl, Sturm, Glasbruch, Wild, Hagel, Überschwemmung und Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss ab. |
---|---|---|
01.03. bis 30.04. | 53,90 EUR | 50,00 EUR |
01.05. bis 31.05. | 48,50 EUR | 45,00 EUR |
01.06. bis 30.06. | 43,20 EUR | 40,00 EUR |
01.07. bis 31.07. | 40,50 EUR | 37,50 EUR |
01.08. bis 31.08. | 37,80 EUR | 35,00 EUR |
01.09. bis 30.09. | 32,40 EUR | 30,00 EUR |
01.10. bis 31.10. | 27,00 EUR | 25,00 EUR |
01.11. bis 30.11. | 21,60 EUR | 20,00 EUR |
01.12. bis 31.12. | 16,20 EUR | 15,00 EUR |
01.01. bis 31.01. | 13,50 EUR | 12,50 EUR |
01.02. bis Ende Feb. | 8,10 EUR | 7,50 EUR |
E-Scooter ist nicht gleich E-Scooter! eMopeds oder Elektromotorroller zum Beispiel werden ebenso als E-Scooter bezeichnet, verwechseln sollte man die Fahrzeuge aber nicht.
Während die Elektro-Tretroller, die optisch einem normalen Steh- bzw. Tretroller ähneln, eine Halte- oder Lenkstange besitzen und sich in der Regel zusammenklappen lassen, dienen eMopeds der sitzenden Fortbewegung. E-Scooter besitzen also keine steife Chassis-Konstruktion mit einer Sitzbank für bis zu zwei Personen, verfügen aber teilweise über einen rohrgestützten Sitzsattel.
E-Scooter schließen somit die Lücke zu größer ausfallenden Elektrofahrzeugen wie Elektromotorrollern und unterliegen der Straßenverkehrsordnung. Je nach Modell erreicht ein E-Scooter Geschwindigkeiten von bis zu 20 Kilometern pro Stunde, mit einer Reichweite von bis zu 100 Kilometern.
Geladen werden können die Roller meist an einer haushaltsüblichen Steckdose. In der Regel reichen dafür wenige Stunden, dabei unterscheidet sich die notwendige Ladezeit jedoch deutlich nach Modell.
Seit Juni 2019 dürfen E-Scooter legal gefahren werden. Voraussetzung ist eine Betriebserlaubnis (ABE). Mit der kürzlich abgesegneten Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung wird die Regierung eine neue Fahrzeugklasse einführen. Die umgangssprachlich E-Scooter-Gesetz genannte Regelung betrifft im Wesentlichen stehend gefahrene Vehikel mit einer Lenk- oder Haltestange, die Geschwindigkeiten zwischen 6 und 20 Kilometern pro Stunde erreichen.
Um als elektrisches Kleinstfahrzeug zu gelten, darf ein E-Scooter maximal 70 Zentimeter breit, 1,4 Meter hoch und 2 Meter lang sein. Das zulässige Maximalgewicht ohne Fahrer liegt bei 55 Kilogramm. Darüber hinaus darf der Elektroroller höchstens eine Leistung von 500 Watt besitzen.
Damit Sie mit Ihrem E-Scooter im Straßenverkehr gut unterwegs sind, gibt es einige Sicherheitsvorschriften bzw. Mindestanforderungen des Gesetzgebers, wie:
Eine Helmpflicht gehört bisher nicht zu den gesetzlichen Vorschriften.
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