Stefan Zengerling

Stefan Zengerling
Stefan Zengerling kontaktieren

Wir sind Teil der BarmeniaGothaer-Gruppe
Ihr Kontakt

Stefan Zengerling

Südwestpark 63 90449 Nürnberg

Tel: +491796699660 Mobil: +491796699660

stefan.zengerling@impact-finanz.de

E-Scooter-Versicherung

Wer in Deutschland einen E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr benutzen möchte, ist nach dem Gesetz verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sie tritt ein für Schäden, die der Versicherte anderen Fahrzeugen oder Verkehrsteilnehmern zufügt.

Zu erkennen sind versicherte E-Scooter anhand der aufgeklebten Versicherungsplakette. Optisch ähnelt sie einem Mofaschild, ist jedoch deutlich kleiner. Voraussetzung für einen Versicherungsschutz ist eine allgemeine Betriebserlaubnis und ein Fabrikschild. Außerdem darf die Höchstgeschwindigkeit des E-Scooters 20 km/h nicht überschreiten.

Übrigens: Die Versicherung wird immer für 1 Jahr abgeschlossen (das Versicherungsjahr endet immer Ende Februar und muss zum 01.03. eines jeden Jahres erneuert werden).

Gut zu wissen

Wo dürfen E-Scooter fahren?

  • auf Straßen und Radwegen
  • nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen

Im öffentlichen Straßenverkehr dürfen E-Scooter nur fahren, wenn eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorhanden ist.

Versicherungssumme in der E-Scooter-Versicherung

 
Versicherungsumfang
Personen-, Sach- und Vermögensschäden
100 Mio. EUR

max. 15 Mio. EUR
je geschädigte Person

Beiträge in der E-Scooter-Versicherung

VersicherungsbeginnHaftpflichtversicherungTeilkaskoversicherung (optional)

Sie können zusätzlich eine Teilkaskoversicherung mit 150 EUR Selbstbehalt pro Jahr vereinbaren. Sie deckt Schäden durch Brand, Explosion, Diebstahl, Sturm, Glasbruch, Wild, Hagel, Überschwemmung und Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss ab.

01.03. bis 30.04.53,90 EUR50,00 EUR
01.05. bis 31.05.48,50 EUR45,00 EUR
01.06. bis 30.06.43,20 EUR40,00 EUR
01.07. bis 31.07.40,50 EUR37,50 EUR
01.08. bis 31.08.37,80 EUR35,00 EUR
01.09. bis 30.09.32,40 EUR30,00 EUR
01.10. bis 31.10.27,00 EUR25,00 EUR
01.11. bis 30.11.21,60 EUR20,00 EUR
01.12. bis 31.12.16,20 EUR15,00 EUR
01.01. bis 31.01.13,50 EUR12,50 EUR
01.02. bis Ende Feb.8,10 EUR7,50 EUR
Voraussetzungen für das Fahren im öffentlichen Straßenverkehr

  • Der Fahrer ist mindestens 14 Jahre alt
  • Für das Fahrzeug gibt es eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
  • 6 bis max. 20 km/h Höchstgeschwindigkeit
  • Fabrikschild mit Pflichtangaben
  • Am Elektrokleinstfahrzeug befindet sich eine gültige Versicherungsplakette

Auf Privat- und Betriebsgeländen greifen diese Vorschriften der Straßenverkehrsordnung nicht. Der Besitz eines Führerscheins ist für das Fahren eines E-Scooters nicht notwendig.

Wissenswertes rund um den E-Scooter

E-Scooter ist nicht gleich E-Scooter! eMopeds oder Elektromotorroller zum Beispiel werden ebenso als E-Scooter bezeichnet, verwechseln sollte man die Fahrzeuge aber nicht.

Während die Elektro-Tretroller, die optisch einem normalen Steh- bzw. Tretroller ähneln, eine Halte- oder Lenkstange besitzen und sich in der Regel zusammenklappen lassen, dienen eMopeds der sitzenden Fortbewegung. E-Scooter besitzen also keine steife Chassis-Konstruktion mit einer Sitzbank für bis zu zwei Personen, verfügen aber teilweise über einen rohrgestützten Sitzsattel.

E-Scooter schließen somit die Lücke zu größer ausfallenden Elektrofahrzeugen wie Elektromotorrollern und unterliegen der Straßenverkehrsordnung. Je nach Modell erreicht ein E-Scooter Geschwindigkeiten von bis zu 20 Kilometern pro Stunde, mit einer Reichweite von bis zu 100 Kilometern.

Geladen werden können die Roller meist an einer haushaltsüblichen Steckdose. In der Regel reichen dafür wenige Stunden, dabei unterscheidet sich die notwendige Ladezeit jedoch deutlich nach Modell.

Seit Juni 2019 dürfen E-Scooter legal gefahren werden. Voraussetzung ist eine Betriebserlaubnis (ABE). Mit der kürzlich abgesegneten Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung wird die Regierung eine neue Fahrzeugklasse einführen. Die umgangssprachlich E-Scooter-Gesetz genannte Regelung betrifft im Wesentlichen stehend gefahrene Vehikel mit einer Lenk- oder Haltestange, die Geschwindigkeiten zwischen 6 und 20 Kilometern pro Stunde erreichen.

Um als elektrisches Kleinstfahrzeug zu gelten, darf ein E-Scooter maximal 70 Zentimeter breit, 1,4 Meter hoch und 2 Meter lang sein. Das zulässige Maximalgewicht ohne Fahrer liegt bei 55 Kilogramm. Darüber hinaus darf der Elektroroller höchstens eine Leistung von 500 Watt besitzen.

Damit Sie mit Ihrem E-Scooter im Straßenverkehr gut unterwegs sind, gibt es einige Sicherheitsvorschriften bzw. Mindestanforderungen des Gesetzgebers, wie:

  • zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen
  • Vorder- und Rücklicht (auch abnehmbar)
  • seitliche Reflektoren
  • Klingel
  • Steuerelemente, die beim Loslassen innerhalb von einer Sekunde in ihre Ausgangsstellung zurückspringen

Eine Helmpflicht gehört bisher nicht zu den gesetzlichen Vorschriften.

Warum ist eine E-Scooter-Versicherung sinnvoll?

Wer in Deutschland einen E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr benutzen möchte, ist nach dem Gesetz verpflichtet eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Andernfalls würde man sich strafbar machen. Aber diese Versicherung ist durchaus sinnvoll, da sie der finanziellen Absicherung von Schäden, die der Versicherte anderen Fahrzeugen oder Verkehrsteilnehmern zufügt, dient.

Bei E-Scootern wird, ähnlich wie bei der Mopedversicherung, eine Versicherungsplakette in Form eines Aufklebers vergeben Durch diesen wird eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung nachgewiesen. Die Versicherung wird für ein Jahr abgeschlossen und muss nach Ablauf erneuert werden. Das bedeutet, Sie benötigen jedes Verkehrsjahr ein neues Kennzeichen!

Minderjährige Fahrer können die Versicherung nur mit Zustimmung ihrer Eltern erhalten.

Benötigen Sie weitere Informationen? Dann empfehlen wir eine persönliche Beratung.

Beitrag berechnen

Möchten Sie den Beitrag für Ihre E-Scooter-Versicherung berechnen?

Persönlich beraten lassen

Damit Sie optimal beraten werden können, haben Sie für Rückfragen folgende Optionen:


Vor Ort

Barmenia Versicherungen
Stefan Zengerling
Südwestpark 63
90449 Nürnberg

Sie haben keine Fragen mehr - dann können Sie hier direkt weiter.

zum Onlineabschluss