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Private Bauherren-Haftpflichtversicherung

Als Bauherr hat man jede Menge Verantwortung und Dinge, um die man sich kümmern muss.

Mit der Bauherren-Haftpflichtversicherung der Barmenia müssen Sie sich zumindest keine Gedanken mehr über finanzielle Folgen von Schäden machen, die durch den Bau Ihres Eigenheims bei einem Dritten verursacht werden können.

Schützen Sie sich gegen Schadensersatzansprüche, die gegen Sie auf Grund Ihres Bauprojektes erhoben werden könnten.

Online abschließen

Sie können die private Bauherren-Haftpflichtversicherung im Rahmen der Wohngebäudeversicherung einfach über den Online-Abschluss abschließen. Dies gilt für Gebäude, deren Baujahr im vergangenen Jahr, im laufenden Jahr oder in den kommenden zwei Jahren liegt. Außerdem muss die abweichende Risikoanschrift ausgewählt sein.

Tarif-Kurzübersicht der privaten Bauherren-Haftpflichtversicherung

 
Versicherungsumfang
Personen-, Sach- und Vermögensschäden
10 Mio. EUR
Schäden durch Senkungen eines Grundstücks und Erdrutschungen
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht

  • für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk
  • bis zur Beendigung der Bauarbeiten, längstens für zwei Jahre nach Versicherungsbeginn

Schäden durch Abwässer

ohne Schäden an Entwässerungsleitungen durch Verschmutzungen/Verstopfungen

 
Summen
Personen-, Sach- und Vermögensschäden
10 Mio. EUR
Vorsorgeversicherung
für während der Vertragslaufzeit neu entstehende Risiken

für während der Vertragslaufzeit neu entstehende Risiken

 
Versicherungsumfang
Versicherungsnehmer als privater Bauherr (VN)
Planung, Bauleitung und Bauausführung sind an einen Dritten vergeben

Planung, Bauleitung und Bauausführung sind an einen Dritten vergeben

mit Bauarbeiten in Eigenleistung/Nachbarschaftshilfe beschäftigte Personen

  • für Schäden während der Bauausführung
  • gilt für eine Bausumme von bis zu 100.000 EUR

Was ist in der privaten Bauherren-Haftpflichtversicherung versichert?

 
Versicherungsumfang
Schäden durch Senkungen eines Grundstücks und Erdrutschungen

ohne Schäden am Baugrundstück selbst sowie an Gebäuden und Anlagen auf dem Baugrundstück

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht

  • für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk
  • bis zur Beendigung der Bauarbeiten, längstens für zwei Jahre nach Versicherungsbeginn

Schäden durch Abwässer

ohne Schäden an Entwässerungsleitungen durch Verschmutzungen/Verstopfungen

Sachschäden durch allmähliche Einwirkung von Rauch, Ruß, Staub, Feuchtigkeit u. Ä.
Schäden durch den Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Kfz und Kfz-Anhängern

  • nur auf nicht-öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrende Kfz ohne Rücksicht auf eine Höchstgeschwindigkeit
  • Kfz mit nicht mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit
  • Kfz-Anhänger, die nicht zulassungspflichtig sind oder nur auf nicht-öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren

Schäden, die im Ausland eintreten
müssen auf das Bauvorhaben im Inland zurückzuführen sein

müssen auf das Bauvorhaben im Inland zurückzuführen sein

Bauausführung durch Eigenleistung und Nachbarschaftshilfe
bis zu einer Bausumme von 100.000 EUR

bis zu einer Bausumme von 100.000 EUR

 
Versicherungsumfang
Innovationsklausel

Künftig beitragsfreie Bedingungsverbesserungen werden automatisch Vertragsbestandteil!

GDV-Leistungsgarantie

Die Leistungsstandards der vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) unverbindlich empfohlenen Musterversicherungsbedingungen werden erfüllt.

Warum ist eine private Bauherren-Haftpflichtversicherung sinnvoll?

Eine Baustelle birgt viele Gefahren – Personenschäden durch eine ungesicherte Treppe, vom Gerüst fallendes Material oder ein Sachschaden durch Baugeräte an fremdem Eigentum. Auf einer Baustelle kann man leicht den Überblick verlieren.

Als Bauherr sind Sie für fast alle Schäden, die im Zusammenhang mit Ihrer Baustelle eintreten, verantwortlich. Somit liegt auch die Haftung bei Ihnen. Eine Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Schadensersatzansprüchen, die gegen Sie auf Grund Ihres Bauprojektes erhoben werden.

Benötigen Sie weitere Informationen? Dann empfehlen wir eine persönliche Beratung.

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