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Diensthaftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung ist ohne Frage eine der wichtigsten Versicherungen. Ihre besondere Bedeutung erklärt sich aus der gesetzlich verankerten Verpflichtung, für einen verursachten Personen-, Sach- oder Vermögensschaden in voller Höhe, ohne eine finanzielle Grenze nach oben, zu haften.

Mit der Diensthaftpflichtversicherung als Zusatzbaustein zur Privathaftpflichtversicherung (Top- oder Premium-Schutz) bietet die Barmenia einen speziellen Schutz für Beamte und Beschäftigte im Öffentlichen Dienst.

Kurzübersicht der Diensthaftpflichtversicherung

 
Versicherungsumfang
Die Diensthaftpflichtversicherung kann nur als Zusatzbaustein zur Privathaftpflichtversicherung im Top- oder Premium-Schutz abgeschlossen werden.
Personen- und Sachschäden
50 Mio. EUR*
oder
10 Mio. EUR
*max. 15 Mio. EUR je geschädigte Person

*max. 15 Mio. EUR je geschädigte Person

Vermögensschäden

  • Schäden aus gutachterlicher Tätigkeit und als Folge versäumter Fristen und Termine
  • Verletzung von Datenschutzgesetzen
  • Ansprüche aus Benachteiligungen
  • 5 Jahre Rückwärtsversicherung

bis 5.000 EUR
je nach Vereinbarung bis max. 500.000 EUR

je nach Vereinbarung bis max. 500.000 EUR

Abhandenkommen von staatlichem Eigentum
bis 100.000 EUR
Schäden am staatlichen Eigentum
Schäden, die im Ausland eintreten

 
Summen
Personen- und Sachschäden
50 Mio. EUR*
oder
10 Mio. EUR
*max. 15 Mio. EUR je geschädigte Person

*max. 15 Mio. EUR je geschädigte Person

Vermögensschäden

  • Schäden aus gutachterlicher Tätigkeit und als Folge versäumter Fristen und Termine
  • Verletzung von Datenschutzgesetzen
  • Ansprüche aus Benachteiligungen
  • 5 Jahre Rückwärtsversicherung

bis 5.000 EUR
je nach Vereinbarung bis max. 500.000 EUR

je nach Vereinbarung bis max. 500.000 EUR

Was ist in der Diensthaftpflichtversicherung versichert?

 
Versicherungsumfang
Abhandenkommen von staatlichem Eigentum
z. B. Dienstkleidung oder Dienstausrüstung

z. B. Dienstkleidung oder Dienstausrüstung

bis 100.000 EUR
Abhandenkommen von beschlagnahmten/sichergestellten Gegenständen
bis 5.000 EUR
Abhandenkommen von dienstlichen/beruflichen Schlüsseln/Codekarten
Schäden am staatlichen Eigentum
Tätigkeitsschäden an Sachen des Dienstherrn
Tätigkeitsschäden an Sachen sonstiger Personen
bis 5.000 EUR
Dienstlicher Besitz und Gebrauch von Waffen, Munition und Geschossen
Gebrauch von Dienstfahrzeugen
Schadenersatzansprüche des Dienstherrn wegen Schäden am Dienstfahrzeug

Schadenersatzansprüche des Dienstherrn wegen Schäden am Dienstfahrzeug

bis 100.000 EUR
Gebrauch von Dienstfahrzeugen
Regressansprüche des Dienstherrn, nachdem er einem Geschädigten den Schaden ersetzt hat

Regressansprüche des Dienstherrn, nachdem er einem Geschädigten den Schaden ersetzt hat

bis 1.000.000 EUR
Dienstliches Halten, Hüten und Führen von Tieren
Diverse Tätigkeiten von Lehrern

  • Erteilung von Experimentalunterricht
  • Leitung und/oder Beaufsichtigung von Reisen für Kinder, Schüler oder Studenten
  • Erteilung von Nachhilfestunden
  • Tätigkeit als Kantor und/oder Organist
  • schulische Verwaltungstätigkeit

Pfarrertätigkeit
und Tätigkeit als Religionslehrer sowie als Vorstand der kirchlichen Armenpflege

und Tätigkeit als Religionslehrer sowie als Vorstand der kirchlichen Armenpflege

Schäden an gemieteten Sachen
Anlässlich von Dienstreisen angemietete Grundstücke, Gebäude, Räume und deren Einrichtung

Anlässlich von Dienstreisen angemietete Grundstücke, Gebäude, Räume und deren Einrichtung

Schäden, die im Ausland eintreten

  • wegen dienstlicher Tätigkeit im Inland
  • aus Anlass von Dienstreisen zur Teilnahme an Ausstellungen, Messen, Kongressen
  • aus dienstlichen Tätigkeiten während eines Aufenthaltes im Ausland


 
Versicherungsumfang
nach einem Jahr täglich kündbar
Innovationsklausel

Künftig beitragsfreie Bedingungsverbesserungen werden automatisch Vertragsbestandteil!

GDV-Leistungsgarantie

Garantie über die Einhaltung der Leistungsstandards der vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. unverbindlich empfohlenen Musterversicherungsbedingungen.

Nicht-Schlechterstellungs-Garantie

beim Wechsel zur Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG im Vergleich zum direkten Vorversicherer

Warum ist eine Diensthaftpflichtversicherung sinnvoll?

Oft reicht eine einzige Sekunde, in der Sie nicht aufpassen, und schon ist ein Missgeschick geschehen. Sie lassen den teuren Dienstlaptop fallen oder verlieren Ihren Dienstschlüssel. Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit kann langfristige finanzielle Folgen haben, da Sie per Gesetz für den entstandenen Schaden haften. Hierbei können schnell Schadenersatzforderungen in Höhe von mehreren Millionen Euro auf Sie zukommen.

Eine Diensthaftpflichtversicherung ist daher ohne Frage eine wichtige Ergänzung zu Ihrer Privathaftpflichtversicherung und gehört in jeden Berufsalltag.

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