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Ups! Das kann so nicht bleiben, dreh mich schnell wieder um!
Sorgen Sie heute schon für niedrige Beiträge im Alter. Mit den Beitragsentlastungskomponenten BE (laufender Beitrag) bestimmen Sie selbst, in welcher Höhe sich Ihre Beiträge ab dem 67. Lebensjahr verringern.
Details | |
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Reduzierung des Beitrags | ab dem 67. Lebensjahr in vereinbarter Höhe
Individuell vorziehen
Vereinbaren Sie einen bis zu 5 Jahre früheren Beginn! |
Arbeitgeberzuschuss | besonders attraktiv für Arbeitnehmern
Der Arbeitgeber beteiligt sich grundsätzlich am monatlichen Beitrag. |
steuerliche Abzugsfähigkeit (BE) | im gleichen Umfang wie die Private Krankenversicherung
nach dem Bürgerentlastungsgesetz (BEG) |
individuelle Erhöhung des Ermäßigungsbetrages | bis zum 55. Lebensjahr möglich |
beitragsfreie Dynamik der Ermäßigung | ab dem 67. Lebensjahr, alle 3 Jahre um 5 % |
Damit wir Sie optimal beraten können, haben Sie für Rückfragen folgende Optionen: