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Nutzen Sie die betriebliche Altersvorsorge (bAV) jetzt ganz einfach für Ihr Unternehmen. Mit den individuell auf Ihren Betrieb zugeschnittenen Versicherungslösungen der Gothaer bieten Sie Ihren Mitarbeitern eine attraktive und leistungsstarke Altersversorgung. Und Sie als Arbeitgeber sparen dabei sogar noch Steuern und Sozialabgaben. Mit einer modernen und attraktiven bAV gewinnen alle.
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) umfasst alle finanziellen Leistungen, die ein Unternehmen seinen Mitarbeiter zur Altersvorsorge (Betriebsrente) zusagt. Dazu zählen auch Hinterbliebenen- und Invaliditätsversorgungen. Mitarbeitende haben ein Recht darauf, dass ein Teil ihres Lohns oder Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt wird. Dies bezeichnet man auch als Entgeltumwandlung. Sowohl die Arbeitnehmer als auch die Unternehmen können hier von beachtlichen Steuervorteilen und Sozialabgaben-Ersparnissen profitieren.
Der Fachkräftemangel wird immer dramatischer. Unternehmen benötigen heute drei bis neun Monate, um eine offene Stelle zu besetzen. Wo Mitarbeitende fehlen, bleiben Aufträge und Chancen liegen, der Geschäftserfolg ist gefährdet. Und wenn man die gefragten Fachkräfte gefunden hat, stellt sich die Frage, wie man sie hält und motiviert.
Unser Tipp: Bieten Sie Ihrem Team mehr als das Gehalt. Mit einer starken bAV punkten Sie bei der Suche nach Mitarbeitenden und steigern ihre Bindung und Motivation.
Alle bAV-Lösungen sind leistungsstark, flexibel und mit attraktiven Anlagestrategien umgesetzt, die umfassende Nachhaltigkeitskriterien erfüllen.
Die Gothaer macht die betriebliche Altersversorgung für Ihr Unternehmen mit modernen Services besonders bequem. Typisch Team Zukunft: Die Verwaltung und Administration erledigen Sie einfach und zeitsparend online. Formulare müssen Sie nicht lange suchen, Sie finden sie zentral zum Download. Und für fundierte Beratung und Abwicklung stehen neben unseren eigenen bAV-Experte auch unsere spezialisierten Tochterunternehmen bereit.
Die BarmeniaGothaer ist der ganzheitliche Partner für Versicherungs- und Vorsorgelösungen im Mittelstand. In der bAV verfügen wir über umfassende Erfahrung, die wir in Beratung, Services, Abläufen und Umsetzungsunterstützung für Sie einsetzen? Damit setzen wir gemeinsam Ihre bAV in die Erfolgsspur.
Sie möchten ganz spezielle Fragen klären oder die bAV-Abwicklung komplett outsourcen? Unsere spezialisierten Tochterunternehmen sind für Sie da.
Der Staat fördert die betriebliche Altersversorgung. Beispielsweise unterstützt er durch steuerliche Vorteile, Einsparmöglichkeiten bei den Sozialabgaben und eine besondere Förderung für Geringverdiener. Von diesen Fördermaßnahmen der bAV profitieren Mitarbeiter und Unternehmen.
Für eine betriebliche Vorsorge in Form der Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung gelten die folgenden Vorteile:
Und bei einer betrieblichen Absicherung in Form einer Unterstützungskasse ist der Anteil der Entgeltumwandlung sogar unbegrenzt steuerfrei! Sie eignet sich daher besonders für Gutverdienende, deren Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung liegt. Bei den Sozialabgaben liegt die Grenze wie bei der Direktversicherung bei 4 %.
Diese Rahmenbedingungen gelten für alle Mitarbeiter, von Auszubildenden bis zur Führungskraft, genauso wie für Gesellschafter, Geschäftsführer und Teilzeitkräfte.
Welche Möglichkeiten sich für Ihr Unternehmen bieten, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären.
Die bAV ist ein wichtiges Instrument zur Gewinnung und Bindung von Mitarbeiter. Deshalb gewinnt sie immer weiter an Bedeutung. Das Angebot einer attraktiven und modernen bAV kann Ihre Unternehmensattraktivität und Ihr Vergütungspaket deutlich aufwerten.
Mit dem seit 2019 verpflichtenden Zuschuss von Arbeitgebenden haben Sie ein zusätzliches Instrument, um sich vom Wettbewerb abzuheben. So können Sie dem Fach- und Führungskräftemangel erfolgreich entgegentreten. Wir beraten Sie gerne, wie Sie Ihren Vorsprung ausbauen können.
Vorteile für Ihr Unternehmen:
Die Finanzierung kann auf verschiedene Weisen erfolgen:
Mit der Reform der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) wurden in 2018 zusätzliche Anreize geschaffen, um die bAV insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen zu fördern.
Von den Änderungen ist jedes Unternehmen betroffen, unabhängig von Tarifbindung oder bereits bestehender betrieblicher Altersvorsorgesysteme. Die Neuregelung vereinfachte die bAV und schaffte neue Möglichkeiten. Dabei werden bewährte Formen der bAV und die bisherigen Förderformen weitergeführt und zusätzlich ausgebaut.
Mit der Einführung des BRSG müssen Unternehmen die Betriebsrente nicht nur anbieten, sondern ihre Mitarbeitenden zudem noch mit einem verpflichtenden Zuschuss unterstützen. Dieser muss mindestens 15 % des Beitrags der Arbeitnehmenden sein, sofern das Unternehmen eine Sozialversicherungsersparnis hat.
Dies gilt seit 2022 für alle Zusagen zur betrieblichen Altersversorgung in Form einer Direktversicherung, Pensionskasse oder eines Pensionsfonds. Mit dem richtigen Konzept können Unternehmen und Mitarbeiter dabei aber gleichermaßen profitieren.
Ihr Unternehmen unterstützt durch die Gewährung eines Zuschusses den Aufbau der Altersvorsorge Ihrer Arbeitnehmer. Damit stärken Sie die Attraktivität Ihres Unternehmens gegenüber dem Wettbewerb. Gerade klein- und mittelständische Unternehmen können mit einer von Arbeitgeber finanzierten Altersvorsorge. Mit der bAV können sie auf dem Arbeitsmarkt punkten und Fach- und Führungskräfte an ihr Unternehmen binden.
Der Zuschuss vom Unternehmen kann außerdem weitestgehend ohne Zusatzaufwand ausfinanziert werden. Im Rahmen der gesetzlichen Regelung nur ein Teil der eingesparten Beiträge von Arbeitgebenden in der Sozialversicherung weitergegeben. Die tatsächlich realisierte Ersparnis ist in der Regel höher als die pauschale Beteiligung in Höhe von 15 %. So können sogar freiwillig höhere Zuschüsse ohne Zusatzaufwand gewährt werden. Das bedeutet mehr Bindung von Mitarbeiter fast zum Nulltarif.
Mitarbeiter haben einen Rechtsanspruch darauf, dass das Unternehmen den zugesagten Zuschuss gemeinsam mit dem umgewandelten Arbeitsentgelt an den externen Versorgungsträger abführt. Erfüllt das Unternehmen den Anspruch nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, macht es sich schadenersatzpflichtig.
Der geschuldete Zuschuss ist dann an den Versorgungsträger nachzuzahlen. Falls dies nicht möglich ist, ist die aus dem Zuschuss resultierende fiktive Leistung nach Eintritt des Versorgungsfalls direkt an den Versorgungsberechtigten zu zahlen.
Nutzen Sie das Betriebsrentenstärkungsgesetz als Anlass zur Überprüfung Ihrer eigenen Versorgungssituation.
Für Besserverdienende und Personen mit privater Krankenvollversicherung ist der seit 2018 angehobene Förderrahmen besonders lohnenswert. Auch Gesellschafter-Geschäftsführer profitieren von der Anhebung der steuerlichen Förderung im Rahmen des BRSG. So können auch sie diesen steuerlichen Förderrahmen des § 3, Nr. 63 EStG ausschöpfen und den bisherigen Beitrag verdoppeln.
Ihr Berater bietet Ihnen und Ihren Mitarbeitern eine umfassende Beratung zu allen gesetzlichen Vorgaben des BRSG. Zusammen überprüfen wir mit Ihnen Ihre bestehenden betrieblichen Altersvorsorgesysteme.
Von einer passgenauen, transparenten und attraktiven bAV profitieren Sie als Arbeitgeber und Ihre Mitarbeiter gleichermaßen.
Wir freuen uns, gemeinsam mit Ihnen eine optimale Lösung für Ihr Unternehmen zu entwickeln.
Damit wir Sie optimal beraten können, haben Sie für Rückfragen folgende Optionen: