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Beteiligung am Überschuss - mehr als nur garantierte Leistungen
Um jederzeit die Leistungsverpflichtungen Ihnen als Versicherungsnehmer gegenüber erfüllen zu können, kalkuliert die Barmenia die Beiträge vorsichtig. Dadurch entstehen grundsätzlich attraktive Überschüsse, an denen Sie dann im Rahmen der Überschussbeteiligung partizipieren. Die Höhe dieser Überschüsse hängt von der Verzinsung der Kapitalanlagen, der Entwicklung der Sterblichkeit und der Lebenserwartung sowie dem Kostenverlauf ab.
Bei der Überschussbeteiligung wird zwischen laufender Überschussbeteiligung, dem Schlussüberschussanteil und den so genannten Bewertungsreserven unterschieden.
Die laufende Überschussbeteiligung wird den Verträgen jährlich und unwiderruflich zugeteilt. Je nach Versicherungsform (Kapital, Rente, Risiko, usw.) bestehen verschiedene Möglichkeiten der Überschussverwendung, z. B. Bonus (zusätzl. beitragsfreie Versicherungssummen bzw. Renten) und verzinsliche Ansammlung. Eine besondere Form besteht darin, die Renditechancen des Aktienmarktes zu nutzen und die laufenden Überschussanteile in einem Investmentfonds anlegen zu lassen.
Schlussüberschussanteile sind für das laufende Jahr festgesetzt und gelten für Verträge, die in diesem Jahr zur Auszahlung kommen. Sie können in späteren Jahren insgesamt neu festgesetzt werden und damit teilweise oder auch ganz entfallen.
Bewertungsreserven entstehen durch Wertschwankungen am Kapitalmarkt.
Ein Wertpapier wird in der Regel beim Kauf zu Anschaffungskosten bewertet und in der Bilanz geführt. Steigt der Kurs ohne, dass das Wertpapier veräußert wird, entstehen die so genannten Bewertungsreserven. Diese werden jährlich neu ermittelt und den Verträgen zugeordnet.
Sie bestimmen, wie die Überschussanteile aus Ihrer Versicherung verwendet werden. Wie sich Ihre Überschussbeteiligung entwickelt, teilt die Barmenia Ihnen jedes Jahr mit.