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Als Ausgleich für die Kürzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung hat der Gesetzgeber die so genannte Riester-Rente eingeführt. Bei der Barmenia FörderRente Index unterstützt der Staat Sie bei dem Aufbau der Altersvorsorge durch Zulagen und der Möglichkeit eines Sonderausgabenabzugs bei der Einkommenssteuerveranlagung.
Zu den begünstigten Personen gehören z. B.:
Zulagen
Ihre jährlichen Zulagen sind abhängig von Ihrem geleisteten Eigenbeitrag, vom Familienstand, der Anzahl Ihrer Kinder und Ihrem Einkommen.
Grundzulage jährl. | Kinderzulage jährl. (vor 2008 geb.) | Kinderzulage jährl. (ab 2008 geb.) |
175 EUR | 185 EUR | 300 EUR |
Die Zulagen erhalten Sie in voller Höhe, wenn Sie 4 % Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Einkommens (abzüglich Ihrer Zulagen) als Eigenbeitrag in die Barmenia FörderRente investieren. Unterschreiten Sie diesen Beitrag, erhalten Sie eine entsprechend reduzierte Zulage.
Und für alle, die den Vertrag bis zum 25. Lebensjahr abschließen, wird zudem ein einmaliger Bonus in Höhe von 200 EUR gewährt.
Der Altersvorsorgeaufwand (Eigenbeiträge + Zulagen) kann als Sonderausgabenabzug im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung bis zu 2.100 EUR jährlich steuerlich geltend gemacht werden und somit gegebenenfalls die Steuerbelastung senken.
Die Leistungen der Barmenia FörderRente Index (Riester-Rente) unterliegen in vollem Umfang der nachgelagerten Besteuerung.