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Pflege-Pflichtversicherung

Die Pflege-Pflichtversicherung ist seit 1995 ein vom Gesetzgeber vorgeschriebener Baustein einer privaten Krankenversicherung. Die Höhe der Leistungen ist dabei abhängig von dem Grad der Pflegebedürftigkeit und entspricht den gesetzlichen Vorschriften.

Sie ist als eine Art Grundschutz für den Pflegefall zu sehen. Sie sollte aber durch eine zusätzliche private Pflegeversicherung ergänzt werden.

Leistungen nach Pflegegraden in der Pflege-Pflichtversicherung

 
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Entlastungsbetrag (mtl.)

für bestimmte Angebote zur Entlastung von Pflegepersonen, zur selbstbestimmten Entlastung des Alltags bei teilstationärer Pflege oder Kurzzeitpflege

125 EUR
125 EUR
125 EUR
125 EUR
125 EUR
Pflegegeld (mtl.)

für Pflege durch Angehörige, Nachbarn usw. an Stelle der häuslichen Pflege durch anerkannte Pflegedienste

Voraussetzungen ist ab Pflegegrad 2 die Durchführung von Beratungseinsätzen:

  • Pflegegrad 2 und 3 - halbjährlich
  • ab Pflegegrad 4 - vierteljährlich

 
332 EUR
573 EUR
765 EUR
947 EUR
häusliche Pflege (mtl.)

für eine häusliche Pflegehilfe durch anerkannte Pflegedienste

 
761 EUR
1.432 EUR
1.778 EUR
2.200 EUR
teilstationäre Pflege (mtl.)

für teilstationäre Pflege in Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen, wenn häusliche Pflege nicht ausreichend sicher gestellt werden kann

 
689 EUR
1.298 EUR
1.612 EUR
1.995 EUR
vollstationäre Pflege (mtl.)

für vollstationäre Pflege in anerkannten Pflegeheimen wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist

125 EUR
770 EUR
1.262 EUR
1.775 EUR
2.005 EUR
Kurzzeitpflege (jährl.)

für eine Übergangspflege im Pflegeheim

 
1.774 EUR
1.774 EUR
1.774 EUR
1.774 EUR
Verhinderungspflege (jährl.)

für eine Übergangspflege durch eine private Person oder einen ambulanten Pflegedienst

 
1.612 EUR
1.612 EUR
1.612 EUR
1.612 EUR
 Höhe/Monat
Pflegehilfsmittel
der im Pflegehilfsmittelverzeichnis aufgeführten Hilfsmittel, leihweise zur Verfügung gestellt

der im Pflegehilfsmittelverzeichnis aufgeführten Hilfsmittel, leihweise zur Verfügung gestellt

100 %
Hilfsmittel
die zum Verbrauch bestimmt sind

die zum Verbrauch bestimmt sind

40 EUR
wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, muss durch den medizinischen Dienst befürwortet sein

zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, muss durch den medizinischen Dienst befürwortet sein

4.000 EUR
Wohngruppenzuschlag
zur Unterstützung ambulant betreuter Wohngruppen

zur Unterstützung ambulant betreuter Wohngruppen

214 EUR
 Details
RentenversicherungBei einer dauerhaften Pflege werden Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt, wenn ein Pflegegrad 2-5 vorliegt und die Pflegeperson:
  • regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist und
  • wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens 2 Tage in der Woche, pflegt
ArbeitslosenversicherungPflegepersonen können seit 2017 in der Arbeitslosenversicherung versichert werden.
PflegeunterstützungsgeldTritt eine akute Pflegesituation ein, haben beschäftigte Angehörige das Recht, bis zu 10 Tage der Arbeit fern zu bleiben.

Statistik über die Einhaltung der Begutachtungsfristen gemäß § 18 SGB XI

Wurde ein Antrag zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gestellt, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung bzw. MEDICPROOF, um den Umfang festzustellen. Zur Klärung der Ansprüche erfolgt spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags die Entscheidung der Pflegekasse. In besonders dringlich gelagerten Situationen wird sogar innerhalb einer Frist von einer bzw. zwei Wochen entschieden.

Jährlich, jeweils zum 31.03. des Folgejahres, wird eine Statistik über die Einhaltung dieser Fristen veröffentlicht. Es gibt verschiedene Gründe, warum eine Frist im Einzelfall nicht eingehalten werden konnte. Hierzu zählen zum Beispiel auch stationäre Krankenhaus- oder Rehabilitationsbehandlungen, Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson, Feiertage (Weihnachten/Ostern), Glatteis, etc. Die aktuellen Werte für 2023 sind:

2023Begutachtungen insgesamtLeistungsentscheidungen
außerhalb der Frist
prozentual
25 Arbeitstage4.02648312,0
2 Wochen1092422,0
1 Woche13430,8

Barmenia Pflegewelt

Tritt eine Pflegebedürftigkeit ein, stellen sich plötzlich viele Fragen. Um Sie in dieser Situation bestmöglich zu unterstützen, finden Sie in der Barmenia Pflegewelt wichtige Informationen von der Beantragung des Pflegegrades bis hin zur Begutachtung.

Aber auch die Bewältigung des Pflegealltags kann Sie je nach Situation vor großen Herausforderungen stellen. Daher haben wir gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern Angebote zusammengestellt, die Ihnen dabei helfen können.

Gut zu wissen!
Rund um die Begutachtung

Wie bereite ich mich auf eine Begutachtung vor? Der medizinische Dienst MEDICPROOF hat sich mit diesem Thema auseinander gesetzt und gibt auf seiner Webseite hilfreiche Tipps.

Video: 7 Tipps für die Begutachtung

Video: So läuft eine Begutachtung ab

Videoreihe "Praxis-Check"

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