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Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen! Sorgen Sie jetzt vor!

 

Pflegereform die Änderungen im Überblick


Pflegestufe

 
I
in EUR
II
in EUR
III
in EUR

Häusliche oder teilstationäre Pflege (mtl.)
für eine häusliche Pflegehilfe durch anerkannte Pflegedienste oder für teilstationäre Pflege in Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen, wenn häusliche Pflege nicht ausreichend sicher gestellt werden kann.

seit 01.01.10
01.01.12
440
450
1.040
1.100
1.510
1.550

Pflegegeld (mtl.)
für Pflege durch Angehörige, Nachbarn usw. an Stelle der häuslichen Pflege durch anerkannte Pflegedienste.

seit 01.01.10
01.01.12
225
235
430
440
685
700

Vollstationäre Pflege (mtl.)
für vollstationäre Pflege in anerkannten Pflegeheimen wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist.

seit 01.01.10
01.01.12
1.023 1.279
1.510
1.550

 

Gleichzeitig ist der Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung für gesetzlich Versicherte um 0,25 Prozentpunkte auf 1,95 % bzw. 2,2 % für kinderlose Erwachsene gestiegen. Das entspricht einem Beitragsanstieg von fast 15 %! Die Beitragsanpassung in der Privaten Pflegepflichtversicherung ist i.d.R. deutlich moderater ausgefallen.


Weitere Änderungen im Überblick

  
  • neue Leistungen für Versicherte ohne Pflegestufe (Pflegestufe 0)
Versicherte mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf (z. B. Demenzkranke) können zusätzliche Betreuungsleistungen in Höhe von bis zu 200,00 EUR monatlich erhalten.
  • Anspruch auf Pflegeberatung
Seit 01.01.2009 haben versicherte Personen Anspruch auf Pflegeberatung durch eine(n) qualifizierte(n) Pflegeberater(in).
  • Verkürzung der Wartezeit
Die Wartezeit beträgt bei erstmaliger Stellung eines Leistungsantrages seit dem 01.07.2008 zwei statt bisher fünf Jahre.
  • Leistungserhöhungen auch für bereits bestehende Pflegefälle
Personen, die bereits pflegebedürftig sind, können bereits seit 01.07.2008 die Mehrleistungen in Anspruch nehmen.
  • Dynamisierung der Leistungen
Ab 2015 können die Leistungen der Pflegepflichtversicherung durch die Bundesregierung dynamisch erhöht werden.


Bin ich nun ausreichend abgesichert?

Der Gesetzgeber hat durch die Reform der Pflegepflichtversicherung signalisiert, dass die Leistungen nicht ausreichen! Aber selbst die Reform macht eigene Vorsorge nicht überflüssig!
Überzeugen Sie sich selbst
:

Beispiel (bei Unterbringung im Pflegeheim):
Monatlich
Jährlich
durchschnittliche Kosten bei Schwerstpflegebedürftigkeit*
3.133 EUR
37.596 EUR
Erstattung durch soziale Pflegeversicherung
1.510 EUR
18.120 EUR
LÜCKE
1.623 EUR
19.476 EUR

*Quelle: Statistisches Bundesamt

Schließen Sie diese Lücke mit folgenden Vorteilen:

  • Beitragsbefreiung bei Pflegestufe III

  • Vorsorge für die Pflege rund um die Uhr

  • Regelmäßige Anpassung des Pflegetagegeldes an den Bedarf (Inflationsausgleich) - auch im Pflegefall!

  • Einmalzahlung von bis zu 8.000 EUR bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit

Wichtige Informationen zum Download (PDF)

Sie benötigen detaillierte Informationen? Dann bietet Ihnen die Barmenia hier Informationen zum Download im praktischen PDF-Format an.

Pflegereform; die Änderungen der Bedingungen im Detail